Gemeinderatssitzung am 19. Mai 2020

Eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Neuweiler findet in der Waldschulhalle, Schulstraße 22, in Neuweiler am Dienstag, 19. Mai 2020, um 19:30 Uhr, statt. Hierzu sind Interessierte herzlich eingeladen. Die den Mitgliedern des Gemeinderats zur Vorbereitung dienenden Unterlagen sind im Sitzungssaal für die Zuhörer aufgelegt.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüssen
2. Überlassung des Flurstücks 46/4, Wildbader Weg 10, Gemarkung Neuweiler an die künftige Bürgergenossenschaft Neuweiler eG zum Bau von Senioreneinrichtungen; Grundsatzbeschluss zur Anmietung der Räume der Pflegewohngruppe
3. Kläranlage Teinachtal; Bau einer Lager- und Dosierstation zur Phosphorelimination; Vergaben maschinentechnische Ausrüstung und Photovoltaikanlage
4. Anträge zu Bauvorhaben;
4.1 Anbau des vorhandenen landwirtschaftlichen Geräteschuppen, Abriss alter Schuppen, Gewann Hausäcker (Flurstück 147) in Neuweiler-Zwerenberg
4.2 Neubau Garage, Neuplanung zur genehmigten Ausführung, Hornberger Weg 3 (Flurstück 165/11) in Neuweiler-Zwerenberg
4.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Im alten Hau 19 (Flurstück 31/7) in Neuweiler-Agenbach
5. Erstattung der Kindergartenentgelte (U3/Ü3) sowie der Betreuungsentgelte der Verlässlichen Grundschule und der Hausaufgabenbetreuung für die Monate April und Mai 2020
6. Bildung des Gemeindestimmausschusses für den Bürgerentscheid "Hohenzeil" am 2. August 2020
7. Sonstiges, Bekanntgaben
8. Fragestunde für Zuhörer

Im Hinblick auf die Corona-Pandemie wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Toiletten stehen im Sitzungsgebäude nicht zur Verfügung
  • Gruppenbildung/Ansammlungen mit mehr als 2 Personen sind nicht gestattet
  • Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
  • Für eine spätere Nachvollziehbarkeit der Anwesenheit sind von den Zuhörern im Eingangsbereich des Sitzungsgebäudes Namen, Anschrift und Telefonnummer auf dort bereitgelegten Karten einzutragen
  • Die Anzahl der Zuhörer wird auf 40 Personen beschränkt. Ist diese Anzahl erreicht, wird der Zutritt in den Sitzungsraum versagt.