Gemeinderatssitzung in der Waldschulhalle Neuweiler
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. | Überlassung des Flurstücks 46/4, Wildbader Weg 10, Gemarkung Neuweiler an die künftige Bürgergenossenschaft Neuweiler eG zum Bau von Senioreneinrichtungen; Grundsatzbeschluss zur Anmietung der Räume der Pflegewohngruppe |
2. | Erneuerung Wasserleitung Gartenweg Zwerenberg, Bau eines Oberflächenwasserkanals, Breitbandaus-bau; Vergabe |
3. | Städtebaulicher Vertrag für das Baugebiet „Hohenzeil“ in Zwerenberg; Bürgschaftsübernahme |
4. | Städtebaulicher Vertrag für das Baugebiet „Steigäcker“ in Neuweiler; Bürgschaftsübernahme |
5. | Bürgerbegehren mit dem Ziel, dass der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vom 26.11.2019 zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Hohenzeil“ aufgehoben wird; Entscheidung über die Zulässigkeit durch den Gemeinderat |
6. | Bürgerentscheid mit dem Ziel, dass der Aufstellungs-beschluss des Gemeinderats vom 26.11.2019 zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Hohenzeil“ aufgehoben wird; Festlegung des Termins für die Durchführung des Bürgerentscheids und Festlegung der Fragestellung |
7. | Anträge zu Bauvorhaben; |
7.1 | Einbau einer Wohnung und einer Malerwerkstatt mit Büro- und Sozialräumen in bestehendes Scheunen- und Stallgebäude, Nagolder Str. 2 (Flst. 22) in Neuweiler |
7.2 | Um- und Anbau des bestehenden Milchviehanbindestall zum Milchviehlaufstall. Umbau Mastschweinestall in Kälberlaufstall mit Stroh- und Heulager. Güllebehälter 1000 m³ unterirdisch mit befahrbarer Betondecke und Fahrsiloanlage |
7.3 | Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Grenzweg 17 (Flst. 61/11) in Neuweiler-Gaugenwald |
8. | Fortschreibung des Naturpark-Plans 2030; Beteiligung der Kommunen |
9. | Zuwendungen an Vereine; Antrag des Schwarzwald-vereins Neuweiler auf einen Zuschuss für eine Tracht |
10. | Sonstiges, Bekanntgaben |
11. | Fragestunde für Zuhörer |
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie wird auf Folgendes hingewiesen:
- Toiletten stehen im Sitzungsgebäude nicht zur Verfügung
- Gruppenbildung/Ansammlungen mit mehr als 2 Personen sind nicht gestattet
- Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
- Für eine spätere Nachvollziehbarkeit der Anwesenheit sind von den Zuhörern im Eingangsbereich des Sitzungsgebäudes Namen, Anschrift und Telefonnummer auf dort bereitgelegten Karten einzutragen
- Die Anzahl der Zuhörer wird auf 40 Personen beschränkt. Ist diese Anzahl erreicht, wird der Zutritt in den Sitzungsraum versagt.