Gemeindenachricht
Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 26.03.2023
09.02.2023
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl 26.03.2023 am 26.03.2023 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 16.04.2023
Bei der "Bürgermeisterwahl 26.03.2023" und der etwa erforderlich werdenen Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Die Öffentliche Bekanntmachung hierzu können Sie über folgenden Link öffnen: