Gemeindenachricht

Eichfrist abgelaufen - Austausch der Wasserzähler


Alle Wasserzähler, bei denen die Eichfrist abläuft (regelmäßiger Turnus 6 Jahre), müssen aufgrund eichrechtlicher Vorschriften in allen Ortsteilen der Gemeinde Neuweiler ausgetauscht werden. Der Zählerwechsel wird ab sofort von Omar Achache im Auftrag der Gemeinde Neuweiler durchgeführt. Es wird darum gebeten, dem beauftragten Installateur ungehinderten Zugang zum Wasserzähler zu gewähren. Er wird sich mit den betreffenden Hausbesitzern in Verbindung setzen. Es werden nur die Wasserzähler ausgetauscht, bei welchen die Eichfrist abläuft.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass Zwischenzähler (Privatzähler), bei welchen die Eichfrist abläuft, hierbei nicht ausgetauscht werden. Diese Zähler stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten. Hauseigentümer, bei denen die Eichfrist bei einem Zwischenzähler abläuft, erhalten von der Gemeinde ein Schreiben mit der Aufforderung, diesen Zähler durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen austauschen zu lassen und dies dann der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen zu melden. Dann kommt ein Mitarbeiter des Bauhofs vorbei, um die Daten des alten sowie des neuen Zählers aufzunehmen und den neuen Zähler zu verplomben.