Gemeindenachricht
Wahl der Schöffen
Vorschlagsliste wird aufgelegt
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuweiler hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Tübingen und das Amtsgericht Calw gefasst. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 30. Mai 2023 bis 6. Juni 2023 (jeweils einschließlich) zu den unten aufgeführten Dienststunden im Bürgermeisteramt Neuweiler, Marktstraße 7, Zimmer 3 zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung während der Dienststunden schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Neuweiler, Marktstraße 7, Zimmer 3 mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Dienststunden der Gemeinde Neuweiler:
- Montag und Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Mittwoch: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag: 8:30 Uhr bis 1:002 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr