Gemeindenachricht
Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Brunnen beschränkt!
Einschränkung des Gemeingebrauchs
Ab sofort bis einschließlich 15. Oktober 2023 gilt die beschränkte Wasserentnahme aus den Flüssen und Bächen des Landkreises Calw. Wir weisen darauf hin, dass Wasserentnahmen wegen der Niedrigwasserlage in dem genannten Zeitraum durch Rechtsordnung im Rahmen des Gemeingebrauchs verboten sind. Bitte auch kein Wasser aus den gemeindeeigenen Brunnen entnehmen.
Lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen und Eimern und die Wasserentnahme zum Tränken von Vieh in geringen Mengen ist noch zulässig. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, z.B. zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Wasserstände beziehungsweise Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis sind aufgrund der bisher trockenen und heißen Witterung auf kritische Werte gesunken. Die Niederschläge in den letzten Tagen haben die Situation zudem nicht ausreichend verbessert. Es ist davon auszugehen, dass die Wasserstände in den Monaten August bis Oktober noch niedriger ausfallen. Wasserentnahmen aus den Gewässern verschärfen die Situation zusätzlich.
Wir appellieren daher an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Quellen, Seen und Teichen) zu unterlassen beziehungsweise auf ein Minimum zu beschränken und Wasser (auch Trinkwasser) einzusparen, wo es nur geht.