Gemeindenachricht
Veröffentlichung von Daten im Amtsblatt (Altersjubilare)
Mit der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung haben sich Veränderungen bei der Veröffentlichung der Altersjubiläen ergeben. Durch die Gesetzesänderung ist es erforderlich, dass für eine Veröffentlichung eine aktive Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger vorliegen muss (Art. 6 Abs. 1. a) Datenschutzgrundverordnung).
So werden ab sofort im Amts- und Mitteilungsblatt Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag nur noch mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht.
Sollten Sie auch weiterhin die Veröffentlichung Ihrer Jubiläen wünschen, bitten wir um Ihre Einwilligungserklärung mittels eines Vordruckes, welchen Sie ab Januar 2024 auf der Internetseite der Gemeinde Neuweiler abrufen können oder im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro in Neuweiler erhältlich sein wird. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder widerrufen.