Gemeindenachricht

Grundsteuer - Änderungen am Grundbesitz


Das Finanzamt Calw informiert:

Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie dies – aber nur in bestimmten Fällen – bis zum 31. März des Folgejahres dem Finanzamt mitteilen. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.

Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.grundsteuer-bw.de > „Änderungen am Grundbesitz“ oder bei Ihrem Finanzamt. Dort erfahren Sie auch, in welchen Fällen Sie nicht tätig werden müssen.

Insbesondere folgende Änderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen:

  • die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl sind weggefallen. 
    Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt.

  • die Vermögensart ändert sich.
    Beispiel: Ein land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück wird künftig anders genutzt, etwa in eine Baulandumlegung einbezogen, oder es wird ein Wohnhaus darauf errichtet.

  • die Nutzung eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücks ändert sich so, dass dies zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann. 
    Beispiel: Es findet künftig eine Nutzung durch ein gewerbliches Unternehmen statt.

Ein Kontaktformular finden Sie unter https://Kontakt.fv-bwl.de

Die Internetseite des Finanzamts Calw finden Sie unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_calw

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