Gemeindenachricht
Aus dem Gemeinderat
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.07.2026
§ 1 Bekanntgaben nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
§ 2 Vorstellung des Bau-Turbo; Beratung über Leitlinien zum Umgang mit dem Bau-Turbo
Vorlage: 076/2026
§ 3 Testphase für die KI-unterstützte Protokollierung von Gremiensitzungen
Vorlage: 074/2026
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Testphase der KI-unterstützten Protokollierung ab September durchzuführen.
§ 4 Hilver-App – Plattform für Nachbarschaftshilfe
Vorlage: 078/2026
Beschluss:
Der Einführung der hilver-App in der Gemeinde Neuweiler wird zugestimmt und die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung sowie die Beantragung der LEADER-Fördermittel vorzunehmen.
§ 5 Vergabe der Schmutzfrachtberechnung für die Kläranlage Teinachtal mit Kanalnetz
Vorlage: 081/2026
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, den Auftrag zur Erstellung der Schmutzfrachtberechnung an das Büro Gauss Ingenieurtechnik aus Rottenburg zum Angebotspreis von 35.910,01 Euro brutto zu vergeben.
§ 6 Zuwendung an Vereine; Antrag des Miteinander und Füreinander in der Gemeinde Neuweiler e. V. für die Kücheneinrichtung in der betreuten Wohngemeinschaft im Wildbader Weg 10; hier Tischlerarbeiten
Vorlage: 075/2026
Beschluss:
- Dem Miteinander und Füreinander in der Gemeinde Neuweiler e. V. wird für die Tischlerarbeiten zur Kücheneinrichtung in der Tagespflege und in der betreuten Wohngemeinschaft im Wildbader Weg 10 eine Sonderzuwendung gemäß § 3 Ziffer 5der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Neuweiler in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 30.000 Euro, gewährt.
- Dieser Betrag ist im Haushalt für das Jahr 2027 einzuplanen und kommt frühestens im Jahr 2027 zur Auszahlung.
§ 7 Jahresabschluss 2024
Vorlage: 079/2026
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Gemeinde Neuweiler für das Haushaltsjahr 2024 fest.
§ 8 Anträge zu Bauvorhaben; Antrag auf Bauvorbescheid: Neubau Wohnhaus mit Garage, Hummelbergweg 18 (Flst. 148/2, 148/3 und 148/4) in Breitenberg
Vorlage: 077/2026
Beschluss:
Die Gemeinde Neuweiler hat gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen. Zur Durchführung erforderlicher Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Bestimmungen wird vom Gemeinderat zugestimmt.
§ 9 Anträge zu Bauvorhaben; Wohnhausumbau im Dachgeschoss mit Errichtung einer Dachgaube, Aichhalder Weg 5 (Flst. 6/1) in Neuweiler
Vorlage: 070/2026
Beschluss:
Die Gemeinde Neuweiler hat gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen. Zur Durchführung erforderlicher Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Bestimmungen wird vom Gemeinderat zugestimmt.
§ 10 Anträge zu Bauvorhaben; Errichtung eines Balkons inklusive Überdachung an der Ostseite des bestehenden Gebäudes, Amselweg 2 (Flst. 54/2) in 75389 Zwerenberg
Vorlage: 073/2026
Beschluss:
Die Gemeinde Neuweiler hat gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen. Zur Durchführung erforderlicher Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Bestimmungen wird vom Gemeinderat zugestimmt.
§ 11 Anträge zu Bauvorhaben; Neubau Umspannstation mit Power Cabinet und 4 Ladestationen für LKW, Seegerstraße 2 (Flst. 397/85) in Neuweiler
Vorlage: 071/2026
Beschluss:
Die Gemeinde Neuweiler hat gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen. Zur Durchführung erforderlicher Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Bestimmungen wird vom Gemeinderat zugestimmt.
§ 12 Fragestunde für Zuhörer
12.1 Hinweis zur Stromversorgung im Bereich der Rathausgasse
Eine Bürgerin weist darauf hin, dass ein Anschluss an das Stromnetz für den geplanten Bau des Gebäudes des Miteinander und Füreinander in der Gemeinde Neuweiler e. V. mit der erforderlichen Leistung derzeit nicht möglich ist, da das bestehende Stromnetz in der Rathausgasse hierfür nicht ausreichend ausgelegt ist. Vor diesem Hintergrund sowie im Hinblick auf den geplanten Rathausumbau und den künftig steigenden Strombedarf, beispielsweise durch die Installation von Wallboxen, regt sie an, zu prüfen, ob hinter dem Rathaus eine Trafostation errichtet werden kann, um eine ausreichende Stromversorgung sicherzustellen.
12.2 Anfrage zur Förderung des neuen Stromanschlusses für das Schützenhaus
Eine Bürgerin führt aus, dass für das Schützenhaus in Neuweiler ein neuer Stromanschluss erforderlich ist. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 3.500 Euro. Sie erkundigt sich, ob der Verein hierfür eine finanzielle Förderung durch die Gemeinde erhalten kann. Der Vorsitzende erläutert, dass die geltenden Förderrichtlinien eine Sonderförderung erst bei Maßnahmen mit förderfähigen Kosten ab 5.000 Euro vorsehen.
12.3 Belegung der öffentlichen E-Ladesäulen
Eine Bürgerin bemängelt, dass die öffentlichen E-Ladesäulen in der Gemeinde häufig von Fahrzeugen belegt sind, die nicht geladen werden. Gemeinderat Schaumberger erklärt, dass er die Wallboxen an seiner Firma auch Privatpersonen zum Laden ihrer Elektrofahrzeuge zur Verfügung stellen kann. Gemeinderat Stockinger weist darauf hin, dass bei den E-Ladesäulen vor dem Rathaus, sofern dort Fahrzeuge des Carsharing-Anbieters Deer die Ladesäulen blockieren, die Hotline des Anbieters kontaktiert werden kann. Die Fahrzeuge können dann umgestellt werden.
Weitere Informationen und die öffentliche Niederschrift der Sitzung können über unsere Homepage https://www.neuweiler.de/ -> Rathaus -> Gemeinderat & Politik -> Bürgerinformation eingesehen und heruntergeladen werden.