Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) am 26. März 2023
Internetwahlschein
Zur Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) am 26. März 2023 (eventuelle Neuwahl am 16. April 2023) können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch oder per SMS) auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder auch durch sonstige dokumentierbare elektronische Form beantragt werden (§ 10 der Kommunalwahlordnung).
Beim Aufruf des nachstehenden Links
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet an eine Sammeldatei an die Gemeinde Neuweiler übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Verzeichnis der Wahlberechtigten übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post (Deutsche Post AG) an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt. Wird die Versendung an eine andere Anschrift als Ihre Wohnanschrift beantragt, gehört zur Versendung der Briefwahlunterlagen die gleichzeitige Versendung einer Mitteilung an Ihre Wohnanschrift. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten werden unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail unter miltner@neuweiler.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, die Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Marc Miltner, Telefon 07055 9298-13 oder E-Mail miltner@neuweiler.de.