Sitzung
Gemeinderatssitzung 19.05.2020
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie wird auf Folgendes hingewiesen:
- Toiletten stehen im Sitzungsgebäude nicht zur Verfügung
- Gruppenbildung/Ansammlungen mit mehr als 2 Personen sind nicht gestattet
- Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
- Für eine spätere Nachvollziehbarkeit der Anwesenheit sind von den Zuhörern im Eingangsbereich des Sitzungsgebäudes Namen, Anschrift und Telefonnummer auf dort bereitgelegten Karten einzutragen
- Die Anzahl der Zuhörer wird auf 40 Personen beschränkt. Ist diese Anzahl erreicht, wird der Zutritt in den Sitzungsraum versagt.
Die Einladung/Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung finden Sie hier.
Bekanntgabe von nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüssen
Beschluss:
Bericht aus dem Gemeinderat vom 19. Mai 2020
Die vergangene Sitzung des Gemeinderats fand vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erneut in der Waldschulhalle in Neuweiler statt.Überlassung des Flurstücks 46/4, Wildbader Weg 10, Gemarkung Neuweiler an die künftige Bürgergenossenschaft Neuweiler eG zum Bau von Senioreneinrichtungen; Grundsatzbeschluss zur Anmietung der Räume der Pflegewohngruppe
Beschluss:
Genossenschaftsgedanke weiter vorangetragen
Unter dem ersten Tagesordnungspunkt „Überlassung des Flurstücks 46/4, Wildbader Weg 10 … Grundsatzbeschluss zur Anmietung der Räume der Pflegewohngruppe“ erläuterte Bürgermeister Martin Buchwald die seitherigen Verfahrensschritte bis zur Gründung der Bürgergenossenschaft und verwies auf die letzte Beratung im Gemeinderat am 23. Juli 2019. Seinerzeit wurden folgende grundlegenden Beschlüsse gefasst:- Festlegung Erbbauzins für das Grundstück Wildbader Weg 10
- Laufzeit des Erbbaurechts mit 99 Jahren
- Übergabe des Grundstücks an die Genossenschaft nach Eintragung in das Genossenschaftsregister
- Veräußerung des Gebäudes Wildbader Weg 10 an die Genossenschaft
- Beteiligung der Gemeinde über Einlage in die zu gründende Bürgergenossenschaft Neuweiler eG
Nach zahlreichen Absprachen mit dem Genossenschaftsverband galt es, als Grundlage zur Genehmigung der Genossenschaft im Vorfeld den vorgeschlagenen weiteren Beschluss zu fassen. Mit der Übernahme der Anmietung der Räume für die Pflegewohngruppe hat die Gemeinde zudem die Möglichkeit auf die Vergabe wie auch in Eichstätten einzuwirken. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Kläranlage Teinachtal; Bau einer Lager- und Dosierstation zur Phosphorelimination; Vergaben maschinentechnische Ausrüstung und Photovoltaikanlage
Beschluss:
Ebenfalls positiv auf den Weg gebracht wurden die ersten beiden Vergaben im Zuge der vorgesehenen Maßnahmen an der Kläranlage Teinachtal zur Phosphorelimination. Mit der im Februar im Gemeinderat beschlossenen Maßnahme reagiert die Gemeinde auf die Verschärfung der Einleitungswerte für Phosphor, wobei dadurch, dass die Umsetzung bereits jetzt erfolgt, für die Umsetzung der Baumaßnahme eine erhöhte Förderung mit 80 Prozent der Baukosten realisiert werden konnte. In der Sitzung vergeben wurde die maschinentechnische Ausstattung sowie die Photovoltaikanlage. Die Gesamtmaßnahme ist im Jahr 2019 beantragt und im Jahr 2020 im Haushalt aufgenommen worden. Bei der maschinentechnischen Ausstattung liegt das Ausschreibungsergebnis mit rund 32.000 Euro 5.900 Euro über der Kostenschätzung. Bei der Photovoltaikanlage lag die Vergabesumme mit rund 24.500 Euro im Kostenrahmen.
Anträge zu Bauvorhaben;
4.1 Anbau des vorhandenen landwirtschaftlichen Geräteschuppen, Abriss alter Schuppen, Gewann Hausäcker (Flurstück 147) in Neuweiler-Zwerenberg
4.2 Neubau Garage, Neuplanung zur genehmigten Ausführung, Hornberger Weg 3 (Flurstück 165/11) in Neuweiler-Zwerenberg
4.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Im alten Hau 19 (Flurstück 31/7) in Neuweiler-Agenbach
Beschluss:
Zur Beratung vorgelegen haben insgesamt drei Bauvorhaben. Zum Anbau eines landwirtschaftlichen Schuppens auf dem Gewann Hausäcker, Flurstück Nr. 147 in Zwerenberg, der Neuplanung einer genehmigten Doppelgarage im Hornberger Weg 4 in Zwerenberg und dem beantragten Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport Im Alten Hau 19 in Agenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Erstattung der Kindergartenentgelte (U3/Ü3) sowie der Betreuungsentgelte der Verlässlichen Grundschule und der Hausaufgabenbetreuung für die Monate April und Mai 2020
Beschluss:
Ausführlich diskutiert wurde die Erhebung von Entgelten im Bereich der Kinderbetreuung in Neuweiler. Bürgermeister Martin Buchwald erläuterte, dass am 17.03.2020 der Kindergarten- und Schulbetrieb aufgrund der Corona-Verordnung eingestellt worden ist. Seither gibt es auch in der Gemeinde Neuweiler im Kindergarten ausschließlich eine Notbetreuung auf Basis der jeweils geltenden Coronaverordnung des Landes. Diese wurde zum 27. April ausgeweitet auf Eltern, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen. Am 18.05.2020 hat die Gemeinde Neuweiler den Kindergarten für die Vorschüler wieder geöffnet. Dem Ausfall der Entgelte für Kindergarten und Verlässlicher Grundschule wurde mit den beiden Soforthilfe-Paketen des Landes Baden-Württemberg Rechnung getragen. Hieraus wurde der Gemeinde für die angefallenen Mehraufwendungen, darunter auch die fehlenden Gebühreneinnahmen aus dem Kindergartenbereich, insgesamt für die Monate April und Mai eine Zuwendung in Höhe von 28.795,94 Euro ausbezahlt.
Nach kontroverser Beratung wurde hierzu beschlossen, die Entgelte für Kindergarten und Verlässliche Grundschule für die Monate April und Mai nicht zu erheben. Ab Juni werden die Gebühren für die im Kindergarten beziehungsweise der Verlässlichen Grundschule betreuten Kinder entsprechend der Anmeldung anteilig erhoben. Damit werden für die Kinder in der Notbetreuung nur die anteiligen Entgelte nach der im Vorfeld erfolgten Erklärung des Bedarfs (Bestätigung der Präsenzpflicht des Arbeitgebers bzw. bei Selbstständigen Eigenerklärung) gegenüber dem Kindergarten erhoben. Diese sollen ab Juni 2020 nachberechnet und jeweils am Monatsende eingezogen werden. Die Kinder in der Regelbetreuung ab dem 18.05.2020 zahlen ab Juni das Regelentgelt nach der Benutzungsentgeltordnung der Gemeinde Neuweiler. Der Mai bleibt damit wie auch der April gebührenfrei.
Bildung des Gemeindestimmausschusses für den Bürgerentscheid "Hohenzeil" am 2. August 2020
Beschluss:
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand die Bildung eines Gemeindestimmaus-schusses für den Bürgerentscheid „Hohenzeil“. Bürgermeister Martin Buchwald erläuterte, dass zur Durchführung des auf Basis des zulässigen Bürgerbegehrens im Gemeinderat in der vergangenen Sitzung beschlossenen Bürgerentscheids am 2. August 2020 gegen ein Baugebiet in Zwerenberg ein Gemeindestimmausschuss zu bilden ist. Der Formalbeschluss hierzu ist im Gemeinderat zu fassen. Der Ausschuss wurde wie vorgeschlagen einstimmig gewählt.
Damit wurden Tanja Kern als „Stellvertretende Vorsitzende“ und Wolfgang Dürr sowie Rainer Dörich als Beisitzer und Stefan Rückert und Ilse Schaible als Ersatzleute gewählt.