Sitzung

Gemeinderatssitzung 30.03.2021

Sitzungstermin:
Di, 30.03.2021
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Gremium:
Gemeinderat
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Sitzungsort
Waldschulhalle
Schulstraße 22
75389 Neuweiler
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüssen
TOP 2
Bebauungsplan „Hauswiesen-Vorderweiler - 1. Änderung“,
Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Hauswiesen-Vorderweiler - 1. Änderung“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Breitenberg;
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss nach § 13a BauGB -

Bericht aus dem Gemeinderat

Aufstellungsbeschluss zur Änderung gefasst

Auch die Sitzung des Gemeinderats am 30.03.2021 musste erneut vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in der Waldschulhalle Neuweiler stattfinden. Erster Tagesordnungspunkt war die Beratung über die Änderung des Bebauungsplans „Hauswiesen-Vorderweiler“ in Breitenberg. Hier hatte der Gemeinderat am 21. Juli 2020 zu zwei Bauvoranfragen jeweils das Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Calw hat im Rahmen seiner Beurteilung der Bauvorhaben ausgeführt, dass diese dem Bebauungsplan widersprechen, weil dieser im fraglichen Bereich kein Baufenster vorsieht. Hier wurde empfohlen, den Bebauungsplan anzupassen. Ein diesbezüglicher Städtebaulicher Vorvertrag mit Zusage der Kostenübernahme wurde im Gemeinderat im November 2020 auf den Weg gebracht.

Mit dem heute vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Hauswiesen-Vorderweiler“ sollen die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Bebauung des bisher als Garten genutzten Grundstücks im Weikenmühleweg 3 (auf dem Flurstück 190/12) geschaffen werden. Der Bereich ist im Flächennutzungsplan Teinachtal als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der im Entwurf vorliegende Bebauungsplan ist daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Dieser wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zur geordneten städtebaulichen Nachverdichtung im genannten Bereich aufgestellt. Auf eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet. Auf die Darstellung der betroffenen Umweltbelange in der „Umweltinformation“ (Menz Umweltplanung) wird verwiesen. Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ist nicht erforderlich. Das Bestandsgebäude im Norden des Plangebietes bleibt erhalten.

Mit der Änderung des Bebauungsplans wird eine überbaubare Fläche für zwei weitere Wohngebäude ergänzt. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung des ursprünglichen Bebauungsplanes werden nicht geändert. Eine Firstrichtung wird nicht vorgeschrieben, um den künftigen Bauherren einen größeren Handlungsspielraum zu eröffnen. Durch die Änderung des Bebauungsplans wird ein Beitrag zur Nachverdichtung im Innenbereich geleistet und somit dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung getragen.

Nach kurzer Beratung wurde der Aufstellungsbeschluss beschlossen.


TOP 3
Anträge zu Bauvorhaben;
Errichtung von zwei Wohnungen im Bestand und Errichtung eines Carports mit drei Stellplätzen, Forststraße 10 (Flurstück 1010) in Neuweiler-Hofstett

Bericht aus dem Gemeinderat:

Positiv auf den Weg gebracht wurde das vorliegende Bauvorhaben zur Errichtung von zwei Wohnungen im Bestand und eines Carports mit drei Stellplätzen. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag in der Forststraße 10 in Hofstett wurde einstimmig erteilt.


TOP 4
Erstattung der Kindergartenentgelte (U3/Ü3) sowie der Betreuungsentgelte der Verlässlichen Grundschule und der Hausaufgabenbetreuung für die Monate Januar und Februar 2021

Bericht aus dem Gemeinderat:

Diskutiert wurde die Erhebung von Entgelten im Bereich der Kinderbetreuung in Neuweiler in den Monaten Januar und Februar. Bürgermeister Martin Buchwald erläuterte, dass sich die Situation fast wie bei der letzten Beratung am 19. Mai 2020 darstellt. Seinerzeit war der Kindergarten- und Schulbetrieb am 17.03.2020 aufgrund der Corona-Verordnung eingestellt und am 18.05.2020 wieder gestartet worden. Heute stehen wir vor der Situation, dass der Kindergarten- und Schulbetrieb aufgrund der Corona-Verordnung zum Ende der Kindergartenferien im Januar nicht wieder aufgenommen wurde und zum 22. Februar 2021 wieder gestartet ist. In der Zwischenzeit fand nur die Notbetreuung in bekanntem Umfang statt.

Vor diesem Hintergrund wurde der Einzug von Benutzungsentgelten für die Monate Januar (Bankeinzug Kindergartenentgelte Februar 2021) und Februar (Einzug Kindergartenentgelte März 2021) verwaltungsseitig ausgesetzt. Die Entscheidung über die Vorgehensweise ist dem Gemeinderat vorbehalten.

Hierzu war vorgeschlagen, analog dem Beschluss des Gemeinderats vom 19. Mai 2020 zu verfahren, und dies auch für künftige Fälle nach der Corona-Verordnung des Landes so vorzusehen. Dies soll bei der Kleinkindbetreuung, dem Kindergarten sowie der Verlässlichen Grundschule gelten. Bürgermeister Martin Buchwald informierte hierzu darüber, dass das Land Baden-Württemberg dieser Thematik im Rahmen eines erneuten Hilfspakets mit einer Pauschale, die 80 Prozent der Kosten abdecken soll, Rechnung getragen hat. Dem Vorschlag der Verwaltung wurde so entsprochen.


TOP 5
Sonstiges, Bekanntgaben;
5.1 Rufauto-System Calw

Bericht aus dem Gemeinderat:

Was sonst noch interessiert

Bürgermeister Martin Buchwald gab bekannt, dass mit Schreiben vom 12. März 2021 für die Sanierung der Straßenbeleuchtung ein weiterer Zuschuss mit rund 11.000,00 Euro zugesagt wurde. Dabei handelt es sich um die Maßnahmen in Agenbach im Gebiet Hammannsäcker sowie in Zwerenberg in der Parkstraße, Petershöhe und Sonnenhalde.

Weiterhin informierte er darüber, dass es gelungen ist, den kurzfristig im Windhundverfahren ausgeschriebenen Zuschuss aus dem Programm „Wissenswandel“ zur Digitalisierung der Gemeindebücherei mit einer Förderung von 90 Prozent der entstehenden Kosten zu erhalten. Der Zuschuss über insgesamt rund 21.000,00 Euro beinhaltet Maßnahmen zur Umstellung der Bücherei auf ein modernes System, wie auch die Leihe von E-Books.

Abschließend führte er aus, dass am 30. März 2021 der Breitbandausbau in Breitenberg offiziell begonnen worden ist und erläuterte die Maßnahme, die im Zuge der Landesförderung erfolgt. Diesbezüglich wird auf den offenen Brief verwiesen.


TOP 6
Fragestunde für Zuhörer