Sitzung
Gemeinderatssitzung 26.10.2021
- 1.1 Bebauungsplan „Steigäcker“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler, Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Steigäcker“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler
- Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss
- 1.2 Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Calwer Straße“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler, Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Calwer Straße“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler
- Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss
- 1.3 Bebauungsplan Erweiterung „Gaugenwald Nord-Ost“, Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan Erweiterung „Gaugenwald Nord-Ost“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald, Landkreis Calw
- Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss
- Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss
- 3.1 Teilrückbau Scheune, Wohnungserweiterung, Abbruch Zwischenbau, Veranda, Öllagerraum, Backhaus, Hühnerstall und Viehwaage, Wildbader Weg 10 (Flst. 46/4) in Neuweiler
- 3.2 Neubau Feuerwehr-Gerätehaus, Tulpenstraße 26 (Flst. 397/1, Teil) in Neuweiler
Bericht aus dem Gemeinderat
Bebauungsplan Erweiterung „Gaugenwald Nord-Ost“: Überarbeitung erforderlich
Vor Eintritt in die Sitzung des Gemeinderats am 26. Oktober 2021 erläuterte Bürgermeister Martin Buchwald, dass der Tagesordnungspunkt 1.3 Bebauungsplan Erweiterung „Gaugenwald Nord-Ost“ von der Tagesordnung abgesetzt werden musste. Hier haben sich im Verfahren wesentliche Änderungen ergeben, die die Grundzüge der Planung betreffen, weshalb eine umfassende Überarbeitung des Planwerks erforderlich wird. Daher wird dieser Punkt mit einer überarbeiteten Vorlage in einer der kommenden Sitzungen zur Beratung aufgenommen.
Bebauungsplan Steigäcker: Billigung und Auslegung beschlossen
In der Sitzung des Gemeinderats, die corona-bedingt erneut in der Waldschulhalle stattfand, wurden die bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Steigäcker“, Gemeinde Neuweiler ausführlich beraten.
Bürgermeister Martin Buchwald verwies zum Planungsverfahren auf den Billigungsbeschluss sowie den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 21. Juli 2020. Dabei betonte er, dass das Baugebiet "Steigäcker" von entscheidender Bedeutung für die künftige Weiterentwicklung der Gemeinde Neuweiler ist, sind doch keine Bauplätze am Ort mehr verfügbar; weder von privat noch von der Gemeinde Neuweiler. Dem stehen weit über zehn junge Familien aus der Gemeinde gegenüber, die gerne einen Bauplatz erwerben möchten, um ihren lang herbeigesehnten Wunsch nach einem Eigenheim verwirklichen zu können.
Vor diesem Hintergrund bezeichnete Buchwald es als moralische Pflicht eines jeden Einzelnen, dieses Vorhaben zu unterstützen, hängt doch die weitere positive Entwicklung unserer Gemeinde entscheidend davon ab. Hier führte er die bestehende Infrastruktur mit Bäcker, Metzger, Banken, Kindergarten, Schule sowie Arzt und vieles mehr ins Feld.
Zum Verfahren selbst folgte die ausführliche Erläuterung der Planungen durch Martin Homm und Clemens Künster vom gleichnamigen Planungsbüro aus Reutlingen. Die Planung erfolgt nach Paragraph 13b BauGB. Diese sieht 30 Baugrundstücke im Plangebiet vor. Die Erschließung erfolgt im Entwurf mit einer 5,50 Meter breiten Straße, die zwischenzeitlich zusätzlich mit 1,50 m breiten Gehwegen versehen wurde. Ebenfalls berücksichtigt aus den elf verschiedenen Stellungnahmen wurde eine Straßenzufahrt zum Aichhalder Weg, was zu der gewünschten Entlastung des Zwerenberger Wegs führen soll. In der Mitte des Baugebiets wurde eine Grünfläche als Spielplatz eingeplant, die im Winter als Schneeablagefläche dienen soll. Dem Artenschutz wurde dahingehend Rechnung getragen, dass nur spezielle Lichtarten für die Straßenbeleuchtung verwendet werden, sodass keine „Fallen“ für Insekten entstehen. Die durchschnittliche Grundstücksgröße gab er mit 666 Quadratmetern an. Ebenfalls bereits berücksichtigt wurden die Ergebnisse der Starkregengefahrenkarte, die das Büro Heberle für Neuweiler erarbeitet hat.
Über die zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Steigäcker“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler, vorgebrachten Stellungnahmen wurde nach ausgiebiger Beratung Beschluss gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Steigäcker“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler, wurde mit allen Anlagen einstimmig gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB beschlossen.
Bebauungsplan Gewerbegebiet Calwer Straße: Billigung und Auslegung beschlossen
Bürgermeister Martin Buchwald erläuterte, dass im Rahmen der Sitzung vom 26. November 2019 der Gemeinderat im Verfahren Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Calwer Straße" den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung fand vom 13.12.2019 bis zum 13.01.2020 statt. Zum Verfahren unterstrich er, dass auch Gewerbebauflächen von entscheidender Bedeutung sind, für die künftige Weiterentwicklung der Gemeinde Neuweiler, sichern doch diese die vorhandenen Arbeitsplätze am Ort und damit ebenso wie Wohnbauflächen dessen Attraktivität. Im vorliegenden Fall handelt es sich um Flächen für einen bestehenden einheimischen Betrieb.
Zum Verfahren begrüßte Bürgermeister Martin Buchwald Clemens Künster und Martin Homm vom Planungsbüro Künster aus Reutlingen, die den aktuellen Sachstand der Planungen vorstellten. Letzterer erläuterte, dass knapp zwei Jahre seit dem Aufstellungsbeschluss vergangen sind, da an das Gewerbegebiet FFH-Flächen (Flora Fauna Habitat) angrenzen und hierzu ein Gutachten angefertigt werden musste. Die Prüfung ergab, dass mit den Planungen keine wesentlichen Beeinträchtigungen für das Gebiet entstehen. Im Planbereich sind drei verschiedene Gewerbeflächen mit unterschiedlichen Gebäudehöhen vorgesehen. So ist im Bereich des eingeschränkten Gewerbegebiets nur eine Nutzung entsprechend dem Störgrad eines Mischgebietes zulässig. Betreffend dem vorgesehenen Eingriff in die Waldflächen wurde bereits ein Antrag auf Waldumwandlung gestellt. Hier erfolgt zur Einhaltung des Waldabstands ein Umbau vom Hochwald zu einem Niederwald.
Nach ausführlicher Beratung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde mehrheitlich beschlossen, den vorliegenden überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Calwer Straße“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler, mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und Anlagen zu billigen und diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Ergänzungssatzungen „Gaugenwald“: Billigung und Auslegung beschlossen
Auch zu diesem Planungsverfahren führte Bürgermeister Martin Buchwald aus, dass ein weiter Weg zurückgelegt werden musste. Im Rahmen der Sitzung vom 27. Juli 2021 wurde im Gemeinderat im Verfahren Ergänzungssatzungen "Gaugenwald" der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange fand vom 13.08.2021 bis zum 13.09.2021 statt.
Den weiteren Sachvortrag übernahm Clemens Künster vom Planungsbüro Künster aus Reutlingen. Dieser sprach der Mitwirkungsbereitschaft des Landratsamtes Calw großes Lob aus und betonte die Besonderheit dieses Verfahrens. Er legte die wesentlichen Festsetzungen und Änderungen zum Vorentwurf dar und verwies insbesondere auf die hinzugefügten Grünflächen. So konnten zum Beispiel durch die Schaffung von Streuobstwiesen von den privaten Eigentümern der Eingriff in die Natur ausgeglichen werden. Des Weiteren wird ein Nadelbaumwald in einen Laubwald umgewandelt. Im Weiteren führte er aus, dass die eingegangenen Stellungnahmen keine wesentlichen Punkte der Planung betroffen haben.
Nach Beratung der eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde einstimmig der Beschluss gefasst, den überarbeiteten Entwurf der Ergänzungssatzungen „Gaugenwald", Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald, zu billigen und diesen erneut öffentlich auszulegen.
Zwei bedeutende Bauvorhaben auf den Weg gebracht
Das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte zum Bauvorhaben der Bürgergenossenschaft Neuweiler im Wildbader Weg 10 auf Flurstück Nr. 46/4 der Gemarkung Neuweiler. Bürgermeister Martin Buchwald verwies auf die zahlreichen bis zum heutigen Tag der Vorlage des Bauantrags Wildbader Weg 10 erfolgten Schritte seit dem Antrag auf das LEADER-Projekt in Neuweiler im Jahr 2011 und dankte allen Beteiligten für ihren Einsatz um dieses bedeutende Projekt.
Weiterhin verwies er auf die Zustimmung des Sanierungsträgers, die STEG, und das diesbezügliche Schreiben vom 8. Oktober 2021. Das gemeindliche Einvernehmen zum Punkt „Teilrückbau Scheune, Wohnungserweiterung, Abbruch, Zwischenbau, Veranda, Öllagerraum, Backhaus, Hühnerstall und Viehwaage, Wildbader Weg 10 (Flst. 46/4) in Neuweiler“ wurde einstimmig erteilt.
Ebenfalls zustimmend beschlossen wurde das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Neubau Feuerwehr-Gerätehaus, Tulpenstraße 26 (Flst. 397/1, Teil) in Neuweiler. Hierzu verwies Bürgermeister Buchwald auf den Feuerwehrbedarfsplan, welchen der Gemeinderat am 10. März 2020 beschlossen hat. Noch im Dezember des Jahres 2020 wurde der planende Architekt für das Vorhaben festgelegt und am 2. März 2021 der Baubeschluss getroffen.
Heizungsanlage Waldschule Neuweiler mit Waldschulhalle
Zum Tagesordnungspunkt „Heizungsanlage Waldschule Neuweiler mit Waldschulhalle; Hier Festlegung der weiteren Vorgehensweise“ verwies Bürgermeister Martin Buchwald auf die Beratungen vom 10. Juni 2021 im Bauausschuss. In diesem Zuge wurde über das Thema „Heizung Waldschule Neuweiler“ gesprochen und in Folge das Büro SCHNEPF Planungsgruppe Energietechnik GmbH & Co. KG aus Nagold mit der Erstellung eines Variantenvergleichs zur Erneuerung der Heizungsanlage der Waldschule Neuweiler beauftragt. Eine weitere Beratung hierzu fand am 19. Oktober 2021 ebenfalls im Bauausschuss statt. Die Beratung hat dazu geführt, dass dem Gemeinderat empfohlen wird:
- 1. Für Neubauten von Schulgebäuden auf dem bestehenden Schulgelände sollen Untersuchungen angestellt und die Kosten für die Neubauten ermittelt werden.
- 2. Es soll geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen der vorhandene Ölheizkessel im Falle des Ausfalls getauscht werden kann.
- 3. Als mögliche Übergangslösung soll ein Angebot für ein Contracting-Modell der Stadtwerke Altensteig geprüft werden.
Herr Großmann vom gleichnamigen Architekturbüro aus Egenhausen erläuterte, dass der Zustand der Gebäude wie auch deren nicht mehr zeitgemäßer Zuschnitt maßgebend dafür war, dass der Bauausschuss zu dieser Empfehlung gekommen ist. Nach ausführlicher Diskussion wurde beschlossen, den Auftrag an die Planungsbüros Großmann, Schnepf und Bagusat zum Pauschalfestpreis zu erteilen, ein Konzept für einen Neubau mit Kostenermittlung zu erstellen.
Heizungsanlage im neuen Kindergarten entschieden
Ebenfalls zur Beratung stand der zweite Punkt der Sitzung des Bauausschusses vom 19. Oktober 2021. Nachdem der Estrich im Gebäude Neubau ehemalige Grundschule aus 1996 entfernt werden musste, konnte für den künftigen Kindergarten in allen Bereichen eine neue Fußbodenheizung vorgesehen werden. Diesbezüglich stand der Gemeinderat vor der Entscheidung über die Heizungsvariante sowie dem Themenblock der Lüftung. Dabei wurde einstimmig entsprechend dem Ergebnis der Vorberatungen im Bauausschuss festgelegt, das Planungsbüro Schnepf aus Nagold mit der weiteren Planung (Heizungs-/Kühlungs-/Lüftungs- und Sanitäranlagen) zu beauftragen, die eine Erdwärmeheizung sowie belüftete Gruppenräume und eine Be-/Entlüftung der Toiletten mittels Abluftventilatoren mit automatischer Steuerung vorsehen.
Ortssippenbuch der Pfarrei Breitenberg mit Oberkollwangen
Bürgermeister Martin Buchwald informierte den Gemeinderat, dass Professor Dr. Oertel die Gemeinde dahingehend informiert hat, dass er mit den Arbeiten am Ortssippenbuch der Pfarrei Breitenberg mit Oberkollwangen, 1558-1920, begonnen hat.
Stellenausschreibung Schulleitung der Waldschule Neuweiler
Weiterhin gab er bekannt, dass die die Stelle der Schulleitung der Waldschule Neuweiler nach Rücksprache mit dem Leiter des Staatlichen Schulamtes Pforzheim in 2021 bisher 2-mal ausgeschrieben worden ist. Auf diese Ausschreibungen hat sich bisher niemand beworben. Es ist vorgesehen, die Stelle zeitnah erneut im Amtsblatt „Kultus und Unterricht“ auszuschreiben.