Sitzung

Gemeinderatssitzung 23.11.2021

Sitzungstermin:
Di, 23.11.2021
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Gremium:
Gemeinderat
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Sitzungsort
Waldschulhalle
Schulstraße 22
75389 Neuweiler
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Tagesordnung
TOP 1
Kindergarten und Verlässliche Grundschule;
Neufestsetzung der Kindergarten- und Kinderbetreuungsentgelte sowie der Entgelte für die Verlässliche Grundschule

TOP 2
Benutzungsordnung der Bücherei
TOP 3
Waldumwandlungsantrag für die Fläche des Mobilfunkmastens auf dem Flurstück 325/1 auf Gemarkung Breitenberg
TOP 4
Kindergarten Nagolder Str. 9; Neuweiler
Teilsanierung des Anbaudachs des Kindergarten Neuweiler inkl. Vergabe von Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten

TOP 5
Bebauungsplan „Ortszentrum“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler,
Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Ortszentrum“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Neuweiler
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

TOP 6
Anträge zu Bauvorhaben
  • 6.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Teilabbruch einer bestehenden Scheune, Friedhofstraße 13 (Flst. 199) in Neuweiler (Bauvoranfrage)
  • 6.2 Neubau eines Wohnhauses und Garagen, Zwerenberger Straße 27 (Flst. 40/4) in Neuweiler-Gaugenwald
  • 6.3 Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Eichwaldstr. 21/1 (Flst. 67) in Neuweiler-Gaugenwald

TOP 7
Grundstücksangelegenheiten;
Vorkaufsrecht für das Flst. 136 in Neuweiler-Oberkollwangen

TOP 8
Schulstatistik 2021
TOP 9
Verschiedenes, Bekanntgaben
TOP 10
Fragestunde für Zuhörer

Bericht aus dem Gemeinderat

Gebührenanpassung im Kindergartenbereich und der Verlässlichen Grundschule

Den Beschlussempfehlungen der Vorberatung im Kindergartenausschuss vom 7. Oktober 2021 folgend wurde der seitens der Kommunalverbände empfohlenen Gebührenerhöhung ab dem kommenden Jahr zugestimmt. Im Zuge der Beratung über die Gebührenanpassung im Kindergartenbereich wie auch der verlässlichen Grundschule zeigte sich kein einheitliches Bild. Die Erhöhung wird wie üblich mit halbjähriger Verspätung zum Jahreswechsel 2021/22 erfolgen. Der Anpassung der Gebühren wurde schlussendlich zugestimmt.

Sanierungsmaßnahmen am Anbaudach des Kindergarten Neuweiler vergeben

Bürgermeister Martin Buchwald erläuterte, dass die sich aus dem Starkregenereignis am Dach der Kleinkindbetreuung am Gebäude Nagolder Straße 9 in Neuweiler ergebenden Maßnahmen ausgeschrieben worden sind. Hier sind insgesamt zwei Angebote eingegangen. Die anfallenden Kosten der Maßnahme können über freie Mittel der Gebäudeunterhaltung im laufenden Haushalt finanziert werden. Im Rahmen der Beratung wurde festgestellt, dass die Kleinkindgruppe bereits wieder in den Räumen betreut wird. Nach kurzer Beratung wurde beschlossen, den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Firma Holzbau Waidelich aus Neuweiler, zum Angebotspreis von 8.639,16 Euro (brutto) zu vergeben.

Neue Büchereiordnung zwecks Digitalisierung

Ebenfalls zur Beratung stand auch die neue Büchereiordnung der Gemeinde Neuweiler. Diese wurde auf Basis der vom Gemeindetag als Muster empfohlenen Büchereiordnungen erarbeitet. Grund für die Neufassung war die Umstellung der Bücherei auf ein modernes computergestütztes System sowie das künftige Angebot, auch E-Medien wie e-books, e-paper und e-audios online ausleihen zu können. Dieser Punkt wurde kontrovers diskutiert. Bürgermeister Martin Buchwald verwies hierzu auf die Bezuschussung der Umsetzung mit 90 Prozent der angefallenen Kosten. Wichtigster Punkt der Anpassung ist die Gebühr für den digitalen Benutzerausweis in Kartenform, der bereits in der Anschaffung recht teuer ist, sowie die Berücksichtigung des Themenbereichs der Datenverarbeitung. Bürgermeister Martin Buchwald betonte, dass dieser Punkt abgearbeitet werden sollte, um die Grundlage für die Wiedereröffnung der Neuweiler Gemeindebücherei zu schaffen.

Waldumwandlungsantrag für Mobilfunkmasten

Dem Gestattungsvertrag zur Errichtung und dem Betrieb eines Mobilfunkmastens der ATC Germany Holdings GmbH, Raitingen, auf Flurstück 325/1, Gemarkung Breitenberg, hat, so Bürgermeister Martin Buchwald, der Gemeinderat mit Beschluss vom 27. April 2021 bereits zugestimmt. Da dies jedoch von zuständiger Stelle als nicht ausreichend angesehen wird, stand der Punkt der Waldumwandlung und damit der beantragte Mobilfunkmast erneut auf der Tagesordnung. Dem formellen Antrag auf Waldumwandlung wurde die Zustimmung erteilt.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortszentrum" in Neuweiler

Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ortszentrum“  werden, so Bürgermeister Martin Buchwald, die Grundlagen für die geplanten Maßnahmen in der Ortsmitte mit dem Projekt „Barrierearme Wohnformen …“ der Bürgergenossenschaft Neuweiler mit Schwerpunkt Seniorenwohnen aus dem Jahr 2014 im Wildbader Weg 10 sowie der geplanten Sanierung des Rathauses Rechnung getragen. Dieser wurde auf Grundlage des Besprechungsergebnisses mit der Unteren Baurechtsbehörde als Erfordernis zur Genehmigungsfähigkeit der Maßnahmen erarbeitet. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortszentrum“ in Neuweiler soll die planungsrechtliche Grundlage für eine Nachverdichtung in der Neuweiler Ortsmitte geschaffen werden.

Das Plangebiet ist ca. 0,82 ha groß. Die Nutzung des Quartiers ändert sich nicht wesentlich, es wird Wohnen verdichtet, soziale Nutzung angeordnet und das Ortszentrum als dörflicher Treff- und Mittelpunkt belebt. Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Vorhaben wurde mit dem Landratsamt Calw die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) abgestimmt, um die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Zulässigkeit der angedachten Nutzungen zu schaffen. Die Nutzungsschablone im Entwurf des Bebauungsplans sieht als Festlegung „MK“ für Kerngebiet sowie eine mögliche dreigeschossige Bebauung eine Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 vor. Vorgesehen ist eine abweichende Bauweise; die betreffenden Regelungen finden sich unter 1.3 im schriftlichen Teil beziehungsweise 10.3 der Begründung: Reduzierung der seitlichen Grenzabstände auf 1,50 m sowie zahlreiche zulässige Dachformen von Flachdach über flach geneigt bis hin zu Sattel-, Walm- und Pultdächern.

Dem Arten- und Naturschutz wird im Rahmen von grünordnerischen Maßnahmen (Pflanzbindungen) ausreichend Rechnung getragen. Auf die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung, die dem Gemeinderat vorlag, wurde ausdrücklich hingewiesen.

Durch die Nachverdichtung kann mehr Wohnraum im Hinblick auf § 1a Abs. 2 BauGB - sparsamer Umgang mit Grund und Boden - im Ortszentrum geschaffen werden. Die öffentliche Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblattes sowie auf dieser Homepage ist im Dezember, die öffentliche Auslegung ab dem 10.01.2022 vorgesehen.

Bauvorhaben positiv entschieden

Ebenfalls positiv auf den Weg gebracht wurden drei vorliegende Baugesuche. Das Bauvorhaben in der Friedhofstraße 13 in Neuweiler war gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Hier geplant ist der Teilabbruch einer Scheuer und der Neubau eines Einfamilienwohnhauses. In Gaugenwald beantragt waren der Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 40/4 in der Zwerenberger Straße 27. Über dieses Baugrundstück wurde, so Bürgermeister Martin Buchwald, bereits mehrfach beraten. Ursprünglich sollten hier zwei Gebäude errichtet werden. Ebenfalls in Gaugenwald zur Beratung stand der Bauantrag in der Eichwaldstraße 21/1 auf dem Flurstück Nr. 67. Das geplante Wohnhaus mit Garage wird auf Grundlage des in der Sitzung vom 26.10.2021 beschlossenen Entwurfs der Ergänzungssatzungen Gaugenwald beantragt, die sich momentan in der öffentlichen Auslegung befinden. Die Beurteilung erfolgt damit gemäß § 33 BauGB und setzt voraus, dass die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt worden ist, der Antragsteller bestätigt, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und die Erschließung gesichert ist.

Schulstatistik der Grundschule Neuweiler

Vorgelegt wurde zudem die Statistik der Grundschule Neuweiler. Dieser waren erneut steigende Schülerzahlen zu entnehmen. So konnten aktuell in der Klassenstufe eins wieder zwei erste Klassen gebildet werden. Bürgermeister Martin Buchwald bestätigte, dass aktuell eine ausreichende Zahl von Klassenzimmern zur Verfügung steht und der ehemalige Physikraum zum Klassenzimmer umgebaut worden ist.

Negativbescheinigung für Waldgrundstück erteilt

Als Waldgrundstück ist die Ausübung des Vorkaufsrechts im Gemeinderat zu beraten. Hier hatte die Veräußerung eines Grundstücks in Oberkollwangen im Gebiet Taläckerwald vorgelegen. Der Gemeinderat ermächtigte in diesem Fall die Verwaltung, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben und die erforderliche Negativbescheinigung zu erteilen.