Sitzung

Gemeinderatssitzung 18.01.2022

Sitzungstermin:
Di, 18.01.2022
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Gremium:
Gemeinderat
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Sitzungsort
Waldschulhalle
Schulstraße 22
75389 Neuweiler
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Tagesordnung
TOP 1
Bebauungsplan Erweiterung „Gaugenwald Nord-Ost“, Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan Erweiterung „Gaugenwald Nord-Ost“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald, Landkreis Calw
  • Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
  • Auslegungsbeschluss

TOP 2
Anträge zu Bauvorhaben;
  • 2.1 Neubau eines Einfamilienhauses, Parkstraße 13/1 (Flst. 10) in Neuweiler-Zwerenberg
  • 2.2  Herstellung Parkplatz, Rathausgasse 3 (Flst. 44/1) in Neuweiler
  • 2.3  Errichtung einer Produktionshalle, Gewerbepark 6/1 (Flst. 1101) in Neuweiler
  • 2.4  Nutzungsänderung der Büro und Ausstellung in Wohnräume, Schwarzwaldstr. 33 (Flst. 163/2) in Neuweiler-Zwerenberg
  • 2.5  Wohnhausneubau mit Doppelgarage, Weikenmühleweg 5 (Flst. 190/13) in Neuweiler-Breitenberg
  • 2.6  Tagespflege, ambulant betreute Wohngemeinschaft und barrierefreie Wohnungen, Rathausgasse 2 (Flst. 46/4) in Neuweiler       
  • 2.7  Wohnungsneubau mit Pfarrbüro im UG und Garage, Wildbader Weg 26 (Flst 40/3) in Neuweiler

TOP 3
Grundstücksangelegenheiten;
  • 3.1 Vorkaufsrecht für das Flurstück 1078 in Neuweiler-Hofstett
  • 3.2  Vorkaufsrecht für die Flurstücke 398/2, 398/4 und 398/1 in Neuweiler-Breitenberg 

TOP 4
Straßenbeleuchtung; Teilsanierung der alten Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
TOP 5
Spendenbericht 2021; Annahme von Spenden
TOP 6
Sonstiges, Bekanntgaben
TOP 7
Fragestunde für Zuhörer

Bericht aus dem Gemeinderat

Bebauungsplan Erweiterung „Gaugenwald Nord-Ost“ Billigung und Auslegung beschlossen

Als erster Punkt der Januar-Sitzung stand die Beratung über die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken im Verfahren Erweiterung des Bebauungsplanes „Gaugenwald Nord-Ost“ an. Damit soll die planungsrechtliche Grundlage für die in diesem Bereich gewünschte Bebauung geschaffen werden. Dieses Verfahren stellt eines von zwei aktuell laufenden Planungsverfahren in Gaugenwald dar. Hierbei verwies Bürgermeister Martin Buchwald darauf, dass man bereits einen weiten Weg zurückgelegt hat. Als rundes Waldhufendorf waren in Gaugenwald zahlreiche Belange zu berücksichtigen, um für die Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Teilort Bauflächen schaffen zu können. Weiterhin mussten durch Gutachten die Geruchsemmissionen ermittelt und daraus die möglichen Bereiche für eine Wohnbebauung definiert werden. Im Rahmen der Sitzung vom 27. Juli 2021 konnte man im Verfahren den Aufstellungsbeschluss fassen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange fand vom 13.08.2021 bis zum 13.09.2021 statt.

Aus der Beratung ergaben sich im Wesentlichen gegenüber dem Vorentwurf vom 27.07.2021 die folgenden Änderungen:

  • Festsetzung dörfliches Wohngebiet statt allgemeines Wohngebiet
  • Festsetzung Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs
  • Festsetzung Pflanzgebote und Pflanzbindungen
  • Redaktionelle Anpassung der Festsetzung zur Verwendung wasserdurchlässiger Bodenbeläge sowie der örtlichen Bauvorschrift zu Einfriedungen und Grenzbepflanzungen
  • Streichung der Bauvorschrift zu Quer-, Zwerchgiebeln und Stützmauern
  • Aufnahme der Festsetzung zur Beschränkung von Beleuchtung
  • Aufnahme von Hinweisen zu Immissionen, Landwirtschaft, Geotechnik

Nach Beratung der eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde einstimmig der Beschluss gefasst, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Erweiterung „Gaugenwald Nord-Ost“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald, zu billigen und diesen erneut öffentlich auszulegen.

Bauvorhaben auf den Weg gebracht

Das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte für das in der Parkstraße 13/1 beantragte Bauvorhaben zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Dieses befindet sich im Bereich des Bebauungsplans Unterer Aischbach II aus dem Jahr 1960, der ein Baufenster als Baufeld vorsieht, welches sich der Parkstraße beziehungsweise den Gartenweg entlang zieht. Das Baufeld ist im Lageplan eingetragen. Die Baugrenzen werden Richtung Südwesten überschritten.

Ebenfalls positiv auf den Weg gebracht wurde das Vorhaben zur Herstellung von Parkplätzen auf dem Grundstück Rathausgasse 3 in Neuweiler. Dieses liegt zudem im Sanierungsgebiet, sodass auch die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen war. Bürgermeister Martin Buchwald verwies in diesem Rahmen auf die im August 2017 erstellte Stellplatzberechnung, die besagt, dass hier ein deutlicher Bedarf an Stellplätzen vorhanden ist.

Der Antrag auf Errichtung einer Produktionshalle im Gewerbepark 6/1 in Neuweiler für ein von der Gemeinde Neuweiler erworbenes Gewerbegrundstück stand ebenfalls zur Beratung an. Das beantragte Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neuweiler-Nord 1. Änderung“. Das Vorhaben überschreitet, wie auf dem Lageplan zu sehen, geringfügig in nördlicher Richtung, das heißt zur Wendeplatte Gewerbepark hin, die Baugrenzen. Das Einvernehmen zu dem von Seiten des Programms ELR geförderten Vorhaben wurde erteilt.

Positiv beschieden wurde über das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung im Gebäude Schwarzwaldstraße 33 in Zwerenberg. Hier lag der Antrag vor, dieses zur Wohnnutzung umzubauen.

Erteilt wurde auch das Einvernehmen zum Antrag auf Wohnhauserrichtung mit Doppelgarage im Weikenmühleweg 5 in Breitenberg. Dieser Bereich wurde, so Bürgermeister Martin Buchwald, aktuell von der Gemeinde für dieses Vorhaben überplant. Das beantragte Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „Hauswiesen-Vorderweiler - 1. Änderung“ und überschreitet mit der Garage die Baugrenzen in westlicher Richtung zur Straße Weikenmühleweg hin.

Einvernehmen Pfarrhaus Neuweiler erteilt

Der Wohnungsneubau mit Pfarrbüro im Untergeschoss im Wildbader Weg 26 in Neuweiler lag den Gemeinderäten ebenfalls zur Entscheidung vor. Der von der Kirchengemeinde Neuweiler beantragte Neubau eines Pfarrhauses auf dem Grundstück Flurstück Nummer 40/3 konnte dabei ebenfalls zustimmend auf den Weg gebracht werden. Das Bauvorhaben befindet sich im Gebiet des Bebauungsplans Wildbader Weg. Beantragt ist hierfür eine Drehung der Firstrichtung um 10 Grad sowie eine geringfügige Überschreitung der Kniestockhöhe. Bürgermeister Martin Buchwald betonte, dass es grundsätzlich von entscheidender Bedeutung ist, auch in diesem Bereich gut aufgestellt zu sein, fällt doch die Besetzung von Pfarrstellen in Baden-Württemberg immer schwerer.

Errichtung Tagespflege und betreute Wohngemeinschaft befürwortet

Zum Bauvorhaben der Bürgergenossenschaft Neuweiler im Wildbader Weg 10 auf Flurstück Nr. 46/4 der Gemarkung Neuweiler erläuterte Bürgermeister Martin Buchwald den Werdegang und sprach seinen Dank an alle Beteiligten aus. Bei dem beantragten Bauvorhaben zur Errichtung einer Tagespflege durch die Bürgergenossenschaft Neuweiler handelt es sich, so Buchwald, um das Ergebnis eines langen Prozesses, bei dem man jetzt in die nächste Phase, die Bauphase einsteigt. Das aus dem Bürgerprojekt mit Bürgerbefragung entstandene Vorhaben spiegelt dabei insbesondere den Bedarf der Gemeinde im Bereich Seniorenbetreuung und -wohnen wider und wurde von Beginn an von der Gemeinde Neuweiler unterstützt. Das Vorhaben befindet sich im Sanierungsgebiet im Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Ortszentrum“. Dieser liegt aktuell im Rathaus zur Offenlage aus. Beantragt ist eine Befreiung von der Schaffung von jeweils zwei Stellplätzen pro Wohneinheit. Das Bauvorhaben soll gemäß §33 BauGB während der Planaufstellung genehmigt werden. Nach kurzer Diskussion wurden das gemeindliche Einvernehmen wie auch die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Vorhaben erteilt.

Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts

In gleich zwei Fällen war der Gemeinderat zur Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Kaufverträgen über Waldgrundstücke gefragt. Bei der Entscheidung zum Grundstück Flurstück Nummer 1078 in Hofstett handelte es sich um einen Bereich, der vollständig von Gemeindewald umschlossen ist. Vor diesem Hintergrund wurde nach ausgiebiger Diskussion die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, hier das Vorkaufsrecht auszuüben. Bei dem weiteren zu entscheidenden Bereich handelt es sich um die Flurstücke 398/1, 398/4 und 398/2 in Breitenberg, die nicht an Gemeindewald angrenzen. Vor diesem Sachverhalt wurde beschlossen, hier kein Vorkaufsrecht auszuüben.

Was sonst noch interessiert

Vergeben wurden die ausgeschriebenen Arbeiten zur Weiterführung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Neuweiler. Die in modernster LED-Technik ausgeschriebenen Leuchten ersetzen die noch verbliebenen 40 Jahre alten Lampen in den Ortsteilen Agenbach und Zwerenberg. Der Auftrag wurde an die Firma Fenchel zum Angebotspreis in Höhe von rund 61.000 Euro (brutto) vergeben. Dem stehen, so Bürgermeister Martin Buchwald, 11.000 Euro an Zuschussmitteln für die Umrüstung gegenüber.

Zum im Dezember beschlossenen Haushaltsplan 2022 wie auch der Jahresrechnung des Eigenbetriebs Wasser/Energie Neuweiler gab Bürgermeister Martin Buchwald bekannt, dass die Rechtmäßigkeit mit Schreiben des Kommunalamtes beim Landratsamt Calw vom 27.12.2021 bestätigt worden ist. Weiterhin informierte er darüber, dass gemäß der Richtlinie des Bundes über corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen seitens des Bundesamtes für Wirtschaft eine Zuwendung in Höhe von rund 114.000 Euro gewährt worden ist. Dies entspricht 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben der Raumlüftung beim Kindergartenbau in Neuweiler.