Sitzung

Gemeinderatssitzung 08.03.2022

Sitzungstermin:
Di, 08.03.2022
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Gremium:
Gemeinderat
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Sitzungsort
Waldschulhalle
Schulstraße 22
75389 Neuweiler
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüssen
TOP 2
Vialytics: System zur Erfassung, Bewertung und Darstellung des Straßenzustandes

TOP 3
Anträge zu Bauvorhaben;
  • 3.1  Umnutzung der am Wohnhaus angrenzenden ehemaligen Scheune als eigengenutzter Wohnraum und bauliche Änderung der ehemaligen Scheune, Hauptstr. 11 (Flst. 32) in Neuweiler-Breitenberg

TOP 4
Grundstücksangelegenheiten;
  • 4.1 Vorkaufsrecht des Flurstücks 370/1 in Neuweiler-Breitenberg
  • 4.2 Vorkaufsrecht für die Flurstücke 369/2 und 370/2 in Neuweiler-Breitenberg
  •  4.3 Vorkaufsrecht des Flurstücks 69/2 in Neuweiler

TOP 5
Sonstiges, Bekanntgaben
  • 5.1 Rufauto-System Calw

TOP 6
Fragestunde für Zuhörer

Bericht aus dem Gemeinderat

Sitzung beginnt mit einer Schweigeminute

Vor Eintritt in die Sitzung des Gemeinderats am 8. März 2022, die erneut vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in der Waldschulhalle Neuweiler stattfinden musste, wurde eine Schweigeminute zum Gedenken der Opfer des Krieges in der Ukraine eingelegt.

Bauhof wird digital aufgerüstet

Erster Tagesordnungspunkt war die Beratung über die technische Unterstützung des Bauhofs bei der Kontrolle der Gemeindestraßen. Hierzu vorgeschlagen war die Anschaffung des Systems vialytics. Dabei handelt es sich um ein System zur Aufnahme und Auswertung von Straßenschäden, das zudem in das Geoinformationssystem der Gemeinde Neuweiler eingebunden ist. Dieses hat den Vorteil, dass auf dieser Basis die Straßenzustände im Blick gehalten und hier Prioritäten zur Sanierung gesetzt werden können. Bürgermeister Martin Buchwald verwies zudem darauf, dass die Gemeinde versicherungsrechtlich gezwungen ist, regelmäßige Kontrollen der eigenen Straßen vorzunehmen, die ebenfalls über das System erfolgen und dokumentiert werden können. Damit kann der Gemeindebauhof hier auch entlastet werden. Jonas Hock von der Firma Vialytics erläuterte das System anhand zahlreicher Anwendungsbeispiele. So erfolgt die Aufnahme der Straßenschäden mit einem Handy, das zum Beispiel an der Windschutzscheibe der Kehrmaschine montiert wird. Die Auswertung der Daten beruht auf zahlreichen Erfahrungswerten, die erkennen, um welches Schadensbild es sich handelt. Damit kann beispielsweise eine Aufstellung erarbeitet werden die als Grundlage bei einer Vergabe zum Vergießen von Rissen dient. Auch werden künftig die Gemeinderäte, so die Beratung, eine Übersicht der Straßenzustände als Grundlage erhalten. Nach ausführlicher Diskussion wurde die Verwaltung mehrheitlich beauftragt das "Straßenmanagementsystem für den Bauhof", anzuschaffen.

Bauvorhaben auf den Weg gebracht

Für das in der Hauptstraße 11 beantragte Bauvorhaben zur Umnutzung der an das Wohnhaus angrenzenden bestehenden Scheuer konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Das Baugrundstück befindet sich in Breitenberg Hinterweiler direkt angrenzend an die Kirche. Da hier kein Bebauungsplan besteht erfolgt die Beurteilung durch die zuständige Fachbehörde beim Landratsamt Calw nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches.

Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts

In drei Fällen war der Gemeinderat zur Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Kaufverträgen gefragt. Bei der Entscheidung zum Grundstück Flurstück Nummer 370/1 in Breitenberg handelte es sich um einen Bereich im Gewässerrandstreifen der Teinach. Für das im Tal bei der Glasmühle gelegene Grundstück auf Markung Breitenberg soll, so der Gemeinderat, kein Vorkaufsrecht ausgeübt werden. Zudem wurden in direkter Nachbarschaft zwei Grundstücke verkauft, die teilweise bewaldet sind. Bürgermeister Martin Buchwald erläuterte, dass zu den Grundstücken Flurstück Nummern 369/2 und 370/2 im fraglichen Bereich kein Gemeindewald angrenzt. Vor diesem Hintergrund wurde festgelegt auch hier das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

Bei dem dritten zur Beratung anstehenden Grundstücksverkauf handelte es sich erneut um ein Vorkaufsrecht aus der Lage im Gewässerrandstreifen. Das in Neuweiler gelegene Flurstück Nummer 69/2 an der Teinach grenzt weder an ein Gemeindegrundstück noch hat es einen direkten Zugang zu einer Gemeindestraße. Hierzu wurde ebenfalls beschlossen das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

Baufortschritt Kindergarten Neuweiler

Auf Bitte im Rahmen der Bürgerfragestunde erläuterte Bürgermeister Martin Buchwald, dass beim Bauvorhaben Kindergarten an der Waldschule Neuweiler zu Wochenbeginn die Elektroarbeiten und die Heizungsbauarbeiten begonnen wurden. Es fehlen noch zwei Türen, dann sind die Glaserarbeiten abgeschlossen. Damit liegt das Vorhaben zum Bau zweier Gruppen der Kleinkindbetreuung sowie der drei Kindergartengruppen im Zeitplan und man ist guter Hoffnung, dass rechtzeitig im September eingezogen werden.