Sitzung
Gemeinderatssitzung 26.04.2022
- Behandlung der während der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Behandlung der während der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss
Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Aischbach Gaugenwald II“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald
- Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss
- Waldumwandlungsantrag
- 4.1 Neubau eines Carports mit Fotovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung für private Nutzung, Bachgässle 16 (Flst. 62/6) in Neuweiler)
- 4.2 Neubau einer Fahrradgarage und Geräteschuppen, In den Eichen 31 (Flst. 13/2 und 13/3) in Neuweiler-Agenbach
- 4.3 Umbau/Sanierung einer bestehenden Schreinerwerkstatt in Wohnungen, Nagolder Straße 7, (Flst. 59) in Neuweiler
- 4.4 Errichtung eines Metall-Zauns, Teinachweg 30 (Flst. 396/21) in Neuweiler
- 4.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Wildparkstraße 4 (Flst. 110/3) in Neuweiler-Gaugenwald
Aus dem Gemeinderat
Bebauungspläne in Gaugenwald beschlossen
Erster Beratungsgegenstand der Gemeinderatssitzung vom 26. April 2022 war die Ergänzungssatzung „Gaugenwald“. Diese stellt eines von zwei laufenden Planungsverfahren zur baulichen Weiterentwicklung von Gaugenwald dar. Als rundes Waldhufendorf waren in Gaugenwald zahlreiche Belange zu berücksichtigen, um für die Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Teilort Bauflächen schaffen zu können. Weiterhin mussten durch ein Gutachten die Geruchsemmissionen ermittelt und daraus die möglichen Bereiche für eine Wohnbebauung definiert werden. Bürgermeister Martin Buchwald verwies zum Verfahren auf den Aufstellungsbeschluss vom 27. Juli 2021 und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 13.08.2021 bis zum 13.09.2021. Über die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde am 26. Oktober 2021 im Gemeinderat beraten und beschlossen. In der Sitzung wurden die in der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung vom 12.11.2021 bis 13.12.2021 vorgebrachten Punkte diskutiert.
Den weiteren Sachvortrag übernahm Martin Homm vom Planungsbüro Künster aus Reutlingen. Dieser sprach der Mitwirkungsbereitschaft des Landratsamtes Calw großes Lob aus und betonte die Besonderheit dieses Verfahrens. Er legte die wesentlichen Festsetzungen und Änderungen zum Entwurf dar und verwies insbesondere auf die sechs einzelnen Baugrundstücke. Nach Beratung der wenigen Anregungen und Bedenken wurde die Ergänzungssatzung „Gaugenwald", Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald, einstimmig beschlossen.
Mit dem Verfahren Erweiterung des Bebauungsplanes „Gaugenwald Nord-Ost“ stand auch der weitere zu überplanende Bereich in Gaugenwald zur Beratung. Die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslage fand hier vom 04.02.2022 bis 07.03.2022 statt. Martin Homm vom Planungsbüro Künster aus Reutlingen erläuterte, dass in den betroffenen Bereichen ein anderer Verfahrensweg zu wählen war, da diese an den bestehenden Bebauungsplan „Gaugenwald Nord-Ost“ direkt angrenzen. Er erläuterte im Weiteren die Festsetzungen und Änderungen zum Entwurf und betonte, dass dieser nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Daher müssen diese hier noch berücksichtigt werden. Die Erweiterung des Bebauungsplanes „Gaugenwald Nord-Ost“ wurde nach Beratung der vorliegenden Anregungen einstimmig beschlossen.
Bebauungsplanverfahren „Aischbach Gaugenwald II“ fortgeführt
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Aischbach Gaugenwald II“, so Bürgermeister Martin Buchwald, sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des in diesem Bereich ansässigen Betriebs geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Gemeinderat am 26.11.2019 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange fand vom 13.12.2019 bis 13.01.2020 statt. In der Sitzung stand die Beratung über die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken im Einzelnen an. Martin Homm vom Planungsbüro Künster aus Reutlingen erläuterte die vorliegenden Punkte, mit denen die zukünftige Weiterentwicklung des ortsansässigen Betriebs gesichert werden soll. Dabei wurde festgehalten, dass eine Abbiegespur aus Zwerenberg kommend für entbehrlich gehalten wird, da aus dieser Fahrtrichtung der Firmenparkplatz bereits innerorts direkt über die Schwarzwaldstraße angefahren werden kann. Nach Beratung der eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde einstimmig der Beschluss gefasst, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Aischbach Gaugenwald II“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald, zu billigen und diesen erneut öffentlich auszulegen.
Im Verfahren erforderlich ist zudem der weitergehende Beschluss, dass der Gemeinderat der erforderlichen Waldumwandlung ausdrücklich zustimmt. Dabei ist, so Martin Homm, eine Fläche von 2,8 Hektar umfasst. Der Ausgleich soll über das Ökokonto der Gemeinde Neuweiler erfolgen. Der Beschluss wurde ebenso einstimmig getroffen.
Fünf Bauvorhaben auf den Weg gebracht
Das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte für den beantragten Neubau eines Carports mit Fotovoltaikanlage im Bachgässle 16 auf Flurstück Nummer 62/6, wie auch für den gewünschten Metallzaun im Teinachweg 30 auf Grundstück Flurstück Nummer 396/21 in Neuweiler und die Errichtung einer Fahrradgarage mit Geräteschuppen auf den Flurstücken 13/2 und 13/3 in Agenbach, In den Eichen 31.
Ebenfalls positiv beschieden wurde der Antrag auf Umbau und Sanierung der bestehenden Schreinerwerkstatt in der Nagolder Straße 7 in Neuweiler. Bei dem im Sanierungsgebiet gelegenen Vorhaben sollen in dem bestehenden Gebäude Wohnungen verwirklicht werden. Hierfür wurde zudem die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.
Bei dem beantragten Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage handelt es sich, so Bürgermeister Martin Buchwald, um den Bereich der gerade beschlossenen Erweiterung des Bebauungsplanes „Gaugenwald Nord-Ost“. Damit konnte auch dieses Verfahren positiv auf den Weg gebracht werden.
Bau des Pfarrhauses Neuweiler wird unterstützt
Bereits im Rahmen der vergangenen Sitzung des Bauausschusses vom 17. März 2022 vorberaten wurde der Antrag der Neuweiler Kirchengemeinde auf Unterstützung des Baus des neuen Pfarrhauses in Neuweiler im Wildbader Weg 26. Das Bauvorhaben, dem das gemeindliche Einvernehmen in der Januar-Sitzung erteilt wurde, soll, wie im Ausschuss vorgeschlagen, mit einem Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 10.000 Euro unterstützt werden.
Hofstett bekommt weiteres Wartehäuschen
Ebenfalls in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses vom 17. März 2022 vorberaten und dem Gemeinderat zum Beschluss empfohlen war der Antrag, in der Forststraße in Hofstett, Fahrtrichtung Kleines Enztal, ein Buswartehaus aufzustellen. Nachdem mit Änderung der Fahrtrichtung hier auf den Bus gewartet werden muss, war dies ein Anliegen aus dem Gemeinderat. Da der Angebotsbetrag unterhalb 6.000 Euro liegt, kann die Vergabe verwaltungsseitig erfolgen. Bürgermeister Martin Buchwald erläuterte, dass das vorhandene alte Fundament noch entfernt und der Pflasterbelag vorgerichtet werden müssen.
Nahwärmeleitung wurde positiv beschieden
Mit Schreiben vom 10. Februar 2021 wurde von einer im Neuweiler Gewerbegebiet ansässigen Firma der Bau einer Nahwärmeleitung im Verlauf der Forchenstraße - Fliederstraße beantragt. Da es sich hierbei um ein recht komplexes Thema handelt und die hierfür erforderliche Vereinbarung rechtssicher vorzubereiten ist, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, hierfür eine anwaltliche Beratung einzuholen. Der erforderliche Vertrag des bereits in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses vom 17. März 2022 im Grundsatz positiv vorgeschlagenen Punktes, soll anwaltlich vorbereitet werden.