Sitzung
Gemeinderatssitzung 19.07.2022
- Behandlung der während der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe von Aufträgen
Grundsatzbeschluss zum Straßenabstand für Nebenanlagen, Garagen und überdachte Stellplätze
- 6.1 Neubau eines Doppelhauses mit Garage, Hauptstraße 84 (Flst. 253) in Breitenberg
- 6.2 Neubau einer Lagerhalle für Dünger, Heu, Stroh und Futtermittel sowie einer Halle zur Vermietung und als Werkstatt für Eigenbedarf, Oberkollwanger Weg 5 und 9 (Flst. 59 und 59/6) in Breitenberg
Bericht aus dem Gemeinderat
Bebauungsplan „Ortszentrum“ als Satzung beschlossen
Mit dem Bebauungsplan „Ortszentrum“, so Bürgermeister Martin Buchwald, soll die planungsrechtliche Grundlage für eine Nachverdichtung von Wohn- und Nebengebäuden in der Neuweiler Ortsmitte geschaffen werden. Hintergrund ist das Leader-Konzept „barrierearme Wohnformen …“ mit dem Schwerpunkt Seniorenwohnen, das gemeinsam mit der Bevölkerung im Jahr 2014 entwickelt worden ist. Der Beschluss zur Planaufstellung und Auslegung sowie der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Sitzung vom 23. November 2021 im Verfahren nach Paragraph 13a BauGB und damit als Bebauungsplan der Innenentwicklung gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange fand vom 10.12.2021 bis zum 11.01.2022 statt. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken stellte er anhand der Sitzungsvorlage im Einzelnen dar.
Ausführlich diskutiert wurden insbesondere die mit Schreiben vom 11. Januar 2022 seitens des Landratsamtes Calw vorgebrachten Punkte. So soll nach Beschluss des Gemeinderats die Festsetzung eines Kerngebiets im Sinne des § 7 BauNVO als Art der baulichen Nutzung beibehalten bleiben. Hierzu wurden daher innerhalb des Kerngebietes im Plan Bereiche definiert, in denen das Erdgeschoss frei von selbständiger Wohnnutzung bleiben muss. Abgelehnt wurde auch die Anregung des Bereichs Städtebau wie auch Umwelt- und Arbeitsschutz, die Verdolung der Teinach zu entfernen.
Berücksichtigung im Planwerk fanden die Hinweise zur Gehölzrodung, die ausschließlich in der Zeit zwischen 1. Oktober und 28. Februar stattfinden dürfen. Auch die Anregung, Spaltenquartiere für Fledermäuse zu schaffen sowie Nisthilfen zu erhalten, beziehungsweise in gleicher Zahl wieder anzubringen, fanden Eingang in das Planwerk.
Das Plangebiet ist rund 0,82 ha groß und befindet sich östlich des "Wildbader Weges", südlich der "Rathausgasse" und nördlich sowie westlich der „Marktstraße“. Die Nutzung des Quartiers ändert sich nicht wesentlich, hier wird Wohnen verdichtet, soziale Nutzung angeordnet und das Ortszentrum als dörflicher Treff- und Mittelpunkt belebt. Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Vorhaben wurde mit dem Landratsamt Calw die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) abgestimmt, um die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Zulässigkeit der angedachten Nutzungen zu schaffen. Die Nutzungsschablone im Entwurf des Bebauungsplans sieht als Festlegung „MK“ für Kerngebiet sowie eine mögliche dreigeschossige Bebauung, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 vor. Vorgesehen ist eine abweichende Bauweise; die betreffenden Regelungen finden sich unter 1.3 im schriftlichen Teil beziehungsweise 10.3 der Begründung: Reduzierung der seitlichen Grenzabstände auf 1,50 m sowie zahlreiche zulässige Dachformen von Flachdach über flach geneigt bis hin zu Sattel-, Walm- und Pultdächern. Durch die Nachverdichtung kann mehr Wohnraum im Hinblick auf § 1a Abs. 2 BauGB - sparsamer Umgang mit Grund und Boden - im Ortszentrum geschaffen werden.
Dem Arten- und Naturschutz wird im Rahmen von grünordnerischen Maßnahmen (Pflanzbindungen) ausreichend Rechnung getragen. Auf die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung, die dem Gemeinderat vorlag, wurde ausdrücklich hingewiesen.
Nach ausführlicher Beratung der einzelnen vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurde in der vergangenen Sitzung des Gemeinderats der Bebauungsplan „Ortszentrum“ in Neuweiler als Satzung beschlossen. Mit dem Beschluss des Bebauungsplanes wird die planungsrechtliche Grundlage für das Projekt der Bürgergenossenschaft Neuweiler mit Schwerpunkt Seniorenwohnen im Rahmen der Nachverdichtung der Neuweiler Ortsmitte gelegt.
Grundsatzbeschluss zum Bebauungsplan Oberkollwanger Straße
Nachdem dies im Planwerk bisher nicht vorgesehen war, galt es in der Beratung im Gemeinderat, eine Festlegung zu treffen, welchen Abstand Nebengebäude zur Landesstraße hin einzuhalten haben. Bürgermeister Martin Buchwald verwies auf den Bebauungsplan Oberkollwanger Straße, der keine Regelung zur Anbindung von der Landesstraße ausgehend vorsieht. Aufgrund vorliegender Anfragen wurde zur Klärung vorab das Gespräch mit dem Landratsamt Calw als zuständige Untere Baurechtsbehörde gesucht. Nach kurzer Diskussion wurde beschlossen, dass ein Abstand von 6 Metern einzuhalten ist.
Kindergarten-Um- und Anbau an die Waldschule
Beim Bau der neuen Kindertagesbetreuungseinrichtung ausgeschrieben waren die Türen (Tischlerarbeiten), die Inneneinrichtung sowie die Außenspielgeräte. Architekt Friedrich Großmann aus Egenhausen erläuterte die Ausschreibung und die Vergabevorschläge. Der Auftrag zur Ausführung der Tischlerarbeiten wurde an die Firma Holz und Form aus Ebhausen-Ebershardt zum Angebotspreis von rund 87.000 Euro (brutto) vergeben. Der Auftrag zur Lieferung der Inneneinrichtung wurde an die Firma Berthold Widmaier aus Aichwald-Aichschieß zum Angebotspreis von rund 109.000 Euro (brutto) und der Auftrag zur Lieferung der Spielgeräte an die Firma Eibe Produktion und Vertrieb aus Röttingen zum Angebotspreis von rund 70.000 Euro (brutto) erteilt. Zur Vermeidung eventueller Verzögerungen wurde zudem die Verwaltung ermächtigt, jeweils nach Ausschreibung weitere Vergaben an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Zum weiteren Baufortschritt sowie zur möglichen Inbetriebnahme erläuterte Architekt Großmann, dass bei der neuen Fußbodenheizung eine der selbstverständlich vorher geprüften Heizschleifen im Zuge der Aufheizphase undicht geworden ist und rund 80 Liter Wasser im Bereich des Kindergartenneubaus ausgetreten sind. Dieser Schaden muss im Laufe der Woche erneut von einem Gutachter in Augenschein genommen werden. Im Anschluss daran kann mit der Trocknung begonnen werden. Vor diesem Hintergrund und den bestehenden allgemeinen Problemen mit Lieferengpässen kann der Bauteil Kindergarten voraussichtlich Ende Oktober in Betrieb genommen werden. Der Bereich der Kleinkindbetreuung wird etwas früher in Betrieb gehen können.
Feuerwehrgerätehaus Neuweiler
Beim geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Neuweiler waren die Erd-, Kanal-, Maurer- und Stahlbetonarbeiten ausgeschrieben. Hierzu informierte Architekt Karl-Helmut Röttgen über die Ergebnisse der Ausschreibung. Vorgelegen haben insgesamt vier Angebote die alle gewertet werden konnten. Der Auftrag für den Rohbau wurde an die Firma Aichele aus Neuweiler zum Angebotspreis von rund 770.000 Euro (brutto) vergeben. Der Baubeginn soll, so Röttgen, im Herbst erfolgen.
Einvernehmen zu zwei Bauvorhaben erteilt
Zum vorgelegenen Bauvorhaben zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garage in der Hauptstraße 84 in Breitenberg verwies Bürgermeister Martin Buchwald auf die Beratungen vom 19. Februar 2019. In der Gemeinderatssitzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Errichtung Ein-, Zwei oder Dreifamilienhaus beziehungsweise Doppelhaus mit 2 bis 4 Garagen beziehungsweise überdachten Stellplätzen, Brunnengässle 10 (Flst. 253)“ in Neuweiler-Breitenberg mehrheitlich beschlossen, dass, sofern Zufahrt und Abwasserbeseitigung mittels Baulast gesichert werden können, dem Bauantrag zugestimmt und das Einvernehmen erteilt wird. Nachdem die Erschließungsfragen zwischenzeitlich mittels Baulastübernahmen geregelt sind, wurde dem aktuell vorliegenden Bauantrag das Einvernehmen erteilt.
Ebenfalls positiv beschieden wurde der vorliegende Antrag auf den Neubau einer Lagerhalle für Dünger, Heu, Stroh und Futtermittel sowie einer Halle zur Vermietung und als Werkstatt für Eigenbedarf im Oberkollwanger Weg 5 und 9 in Breitenberg. Die Flurstücke 59 und 59/6 liegen von Oberkollwangen kommend auf der rechten Seite des Breitenberger Ortseingangs bei der dortigen Biogasanlage. Hier handelt es sich um ein Außenbereichsvorhaben, welches nach § 35 BauGB zu beurteilen war.
Was sonst noch interessiert
Grillstellen wegen Waldbrandgefahr geschlossen
Bürgermeister Martin Buchwald informierte den Gemeinderat darüber, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Waldbrandgefahr die örtlichen Grillstellen geschlossen werden mussten. Mit Schreiben des Zweckverbands Schwarzwaldwasserversorgung wird zudem um sparsamen Verbrauch von Wasser gebeten. Hierbei wurde insbesondere auf die Bewässerung von Sportanlagen hingewiesen.
Bodenrichtwerte auf Homepage einsehbar
Bekannt gegeben wurde zudem, dass die aktuellen Bodenrichtwerte 2022, die im gemeinsame Gutachterausschuss in Calw festgelegt wurden, ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Neuweiler einsehbar sind.
Kommissarische Leitung der Waldschule
Informiert wurde der Gemeinderat zudem, dass die kommissarische Leitung der Waldschule Neuweiler im kommenden Schuljahr vom Rektor der Markgrafenschule in Altensteig, Herrn Bernd Schinko, übernommen werden soll.