Sitzung

Gemeinderatssitzung 22.11.2022

Sitzungstermin:
Di, 22.11.2022
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Gremium:
Gemeinderat
^
Sitzungsort
^
Tagesordnung
TOP 1
Kläranlage Teinachtal; Gewässerökologische Begutachtung
TOP 2
Kläranlage Teinachtal; Dachgeschossausbau, Einbau von Sozialräumen
TOP 3
Hochbauvorhaben; Neubau Geräteschuppen / Werkstatt Forstbetrieb Neuweiler
TOP 4
Zuwendungen an Vereine; Antrag des FC Neuweilers auf Bezuschussung der Erneuerung der Flutlichter des Südwestplatzes vor dem Sportheim Neuweiler
TOP 5
Anträge zu Bauvorhaben;
  • 5.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flachsweg 1 (Flst. 216/5) in Breitenberg
  • 5.2 Erstellung eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen, Carport und Geräteschuppen, Schwarzwaldstraße 42 (Flst. 4/4) in Zwerenberg
  • 5.3 Erstellung eines Wohnhauses mit Werkstatt, Carport und Geräteschuppen, Schwarzwaldstraße 40 (Flst. 4/2) in Zwerenberg
  • 5.4. Neubau Sauna, Fliederstraße 7 (Flst. 397/19) in Neuweiler

TOP 6
Sonstiges, Bekanntgaben
TOP 7
Fragestunde für Zuhörer

Bericht aus dem Gemeinderat

Kläranlage Teinachtal war Thema im Gemeinderat

Da die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Teinachtal am 31.12.2024 ausläuft, ist es erforderlich, dass im kommenden Jahr eine Gewässeruntersuchung der Teinach an fünf Standorten sowie des Lautenbachs an zwei Standorten durchgeführt wird. Diese Untersuchungen müssen über einen gesamten Jahreszeitraum vorgenommen werden, um die Gewässergüte festzustellen. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wurde der Auftrag an das Ingenieurbüro Aland Ingenieure und Ökologen für Wasser und Umwelt aus Karlsruhe zum Angebotspreis von rund 17.000 Euro (brutto) vergeben.

Vorgestellt in der Sitzung vom 22.11.2022 wurde zudem die Planung zur Umsetzung der vorgeschriebenen Schwarz-Weiß-Trennung an der Kläranlage Teinachtal. Entsprechend dem Beratungsergebnis der Sitzung des Bauausschusses vom 13. Oktober 2022 soll hier ein Um- und Ausbau im vorhandenen Dachgeschoss erfolgen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das Bauvorhaben, für das im kommenden Haushalt 250.000 Euro eingestellt worden sind, soll laut Bürgermeister Martin Buchwald umgesetzt werden, wenn die bereits beantragten Zuschussmittel genehmigt worden sind. Damit ist frühestens im Mai kommenden Jahres zu rechnen. Nach kurzer Aussprache wurde der Auftrag zur weiteren Umsetzung an das Architekturbüro Großmann aus Egenhausen vergeben und damit festgelegt, das Vorhaben nach Genehmigung der beantragten Zuwendungen umzusetzen.

Räume für Bauhof und Forst

Einer Anregung aus dem Gemeinderat folgend, so Bürgermeister Martin Buchwald, hatte der Bauausschuss im Rahmen seiner Sitzung vom 13. Oktober 2022 auch die Lagerhalle für den Bauhof der Gemeinde sowie die dringend erforderliche Werkstatt für den Forst zur Umsetzung vorgeschlagen. Dabei wurde beschlossen, das Vorhaben gegenüber dem Bestandsgebäude in Oberkollwangen nach hinten zu verschieben. Damit befindet es sich nicht wie in der Vorlage dargestellt neben dem Feuerwehrgerätehaus in Oberkollwangen, sondern schräg dahinter. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vom 12. November 20221 wurde der Mittelansatz für dieses Vorhaben im kommenden Jahr 2023 um 100.000 Euro im Forstbereich zusätzlich erhöht. Nach reger Diskussion wurde der Vorschlag auf den Weg gebracht, das Architekturbüro Großmann aus Egenhausen eine Planung erarbeiten zu lassen, die in einer weiteren Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt werden soll.

Erneuerung der Flutlichtanlage wird unterstützt

Zur Beratung vorgelegen hatte auch ein Antrag des FC Neuweiler mit der Bitte um Vereinsförderung zur Erneuerung der bestehenden Flutlichtanlage auf dem Sportplatz. Der Antrag war entsprechend den bestehenden Vereinsförderrichtlinien zu beurteilen. Diese sehen entsprechend den Festlegungen für Sonderförderungen fünfzehn Prozent als Beitrag der Gemeinde vor. Bürgermeister Martin Buchwald betonte, dass man einen Betrag in dieser Höhe bereits im Entwurf des Haushalts im kommenden Jahr vorgesehen habe. Nach kurzer Aussprache wurde dem Antrag stattgegeben.

Vier Bauvorhaben positiv beurteilt

Das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde in allen vorliegenden Fällen. Beantragt war der Neubau eines Einfamilienhauses im Flachsweg 1 in Breitenberg. Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplan Hummelbergweg. Gleich zwei Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Unterer Aischbach II in Zwerenberg wurden positiv beschieden: Die an der Schwarzwaldstraße gelegenen Bauanträge liegen auf den Grundstücken Flurstück-Nummer 4/2 und 4/4 und sehen die Erstellung eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen, Carport und Geräteschuppen sowie die Errichtung eines Wohnhauses mit Werkstatt, Carport und Geräteschuppen vor. Ebenfalls zugestimmt werden konnte dem Antrag auf Neubau einer Sauna in der Fliederstraße 7 in Neuweiler.