Sitzung
Gemeinderatssitzung 17.01.2023
Waldschule ist erste Modellschule für eine an der Biophilie orientierte Erziehung und Bildung
4.1 Wohnhausumbau - Einbau von Dachgauben, Energetische Sanierung, Falchenweg 12 (Flst. 69/1) in Oberkollwangen
4.2 Neubau Garage mit Carport, Wildparkstraße 25/1 (Flst. 3/9) in Gaugenwald
4.3 Umnutzung Carport zu Praxisraum, Neubau Carport, Zwerenberger Straße 19 (Flst. 34/4) in Gaugenwald
Bericht aus dem Gemeinderat
Waldschule wird Modellschule
In der Sitzung am 17.01.2023 wurde dem Gemeinderat das neue Konzept für die Waldschule Neuweiler von Anke Raidt und Anna Kapp, die an der Schule als Lehrerin tätig sind, vorgestellt. Wie im Rahmen der Schulkonferenz im November 2022 beschlossen soll die Waldschule als Modellschule für eine biophil angelegte Pädagogik weiterentwickelt werden. Das Vorhaben wird von der Universität Duisburg-Essen sowie der Erich-Fromm-Gesellschaft wissenschaftlich begleitet und unterstützt.
Einvernehmen zu Bauvorhaben
Erteilt wurde das gemeindliche Einvernehmen zu den drei vorliegenden Bauvorhaben in Oberkollwangen und Gaugenwald.
Dabei handelte es sich um ein Vorhaben in Oberkollwangen auf Flächen die im Flächennutzungsplan als Außenbereich dargestellt sind. Bei dem Anwesen im Falchenweg 12 war der Einbau von Dachgauben sowie die energetische Sanierung beantragt.
Ebenfalls positiv auf den Weg gebracht wurde der Antrag auf Neubau einer Garage mit Carport in der Wildparkstraße 25/1 sowie die Umnutzung des Carports zu Praxisraum und Neubau eines Carports in der Zwerenberger Straße 19. Beide Vorhaben befinden sich in Gaugenwald.
Was sonst noch interessiert
Bürgermeister Martin Buchwald informierte über den nicht-öffentlichen Beschluss aus der vergangenen Sitzung vom 06.12.2022 gemeinsam mit der „Kleinen Einstellkommission“ Vorstellungsgespräche zur Wiederbesetzung der Stelle der Gesamtkindergartenleitung durchzuführen. Er betonte, dass man sich hier bereits für eine Bewerberin entschieden hätte.
Zustimmend beschlossen wurde zudem die Annahme der Spenden im vergangenen Kalenderjahr. Hierüber ist nach § 78 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg im Gemeinderat Beschluss zu fassen.