Sitzung

Gemeinderatssitzung 23.05.2023

Sitzungstermin:
Di, 23.05.2023
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Gremium:
Gemeinderat
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Sitzungsort
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Tagesordnung
TOP 1
Verpflichtung von Bürgermeister Martin Buchwald für die am 5. Juni 2023 beginnende Amtszeit durch Gemeinderätin Doris Harnmann

TOP 2
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

TOP 3
Suchraumkulisse Windenergie;
Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der informellen Anhörung des Regionalverbands Nordschwarzwald

TOP 4
Waldangelegenheiten; Klimaangepasstes Waldmanagement

TOP 5
Durchführung eines VgV-Verfahrens: neue Waldschule mit Waldschulhalle Neuweiler;
Vergabe an Planungsbüro

TOP 6
Kläranlage Teinachtal; Austausch Bodenräumschnecke und Sandförderschnecke
TOP 7
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

TOP 8
Neubau Feuerwehrgerätehaus Neuweiler; Vergabe des Gewerks Erdsonde

TOP 9
Friedhofsangelegenheiten;
Friedhof Breitenberg / Friedhof Neuweiler: Pflasterung der Sandwege

TOP 10
Heimatmuseum Neuweiler; Vergabe der Elektroarbeiten

TOP 11
Heimatmuseum Neuweiler; Vergabe der Parkettverlegearbeiten

TOP 12
Agenbach Spielplatz; Teilerneuerung Zaunanlage

TOP 13
Sonstiges, Bekanntgaben; Rufauto-System Calw

TOP 14
Fragestunde für Zuhörer

Bericht aus dem Gemeinderat

Wiederverpflichtung von Bürgermeister Martin Buchwald für die dritte Amtsperiode

Nach der Bürgermeisterwahl am 26. März 2023 hat Gemeinderätin und Bürgermeisterstellvertreterin Hammann den wiedergewählten Bürgermeister Martin Buchwald im Rahmen der Gemeinderatssitzung offiziell, für die am 5. Juni 2023 beginnende Amtszeit verpflichtet. Auch wenn Bürgermeister Martin Buchwald laut der Gemeinderätin als Routinier beziehungsweise „alter Hase“ zu bezeichnen ist, hatte sie drei Wünsche für oder auch an ihn. Vorab wurde ihm natürlich alles Gute für die nächsten acht Jahre gewünscht, weiter den notwendigen Weitblick, auch in Hinsicht auf die folgenden Generationen und abschließend bat Gemeinderätin Hammann um mehr Transparenz im Gemeinderat. Nach Überreichung der Urkunde an Bürgermeister Martin Buchwald erhielt dieser im Namen des gesamten Gemeinderats mehrere Präsente.

Anhörung der Gemeinde zur Suchraumkulisse Windenergie

Zum Thema Windenergie haben die Regionalverbände in Baden-Württemberg die Aufgabe erhalten, das Ziel der Bundesregierung, Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln, planerisch umzusetzen. Das zum 1. Februar 2023 in Kraft getretene Gesetz sieht verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vor, die den Regionalverband Nordschwarzwald verpflichten, bis spätestens 30. September 2025 mindestens 1,8 Prozent oder rund 4.200 ha Flächen als Vorranggebiete in der Region für die Nutzung der Windenergie festzulegen. In der vergangenen Sitzung des Gemeinderats Neuweiler ging es um die Stellungnahme der Gemeinde Neuweiler zu den im Verfahren vom Regionalverband Nordschwarzwald vorgeschlagenen Suchraumkulissen in Neuweiler. Die Information des Gemeinderats wurde von Clemens Künster vom Planungsbüro Künster aus Reutlingen übernommen, der die Gemeinde bereits in zahlreichen weiteren Planungsverfahren unterstützt. Dem Gemeinderat vorgelegen hatte in diesem Zuge die sogenannte Suchraumkulisse zum Teilregionalplan Windenergie, die auch auf der Homepage des Regionalverbands (www.nordschwarzwald-region.de) unter der Karte Bad Wildbad, Oberes Enztal zu finden ist. Auf den Kartenausschnitt (PDF) wird verwiesen.

Künster führte zum Thema an, dass im Verfahren zwei Möglichkeiten offen sind: Entweder man regt im Zuge der Anhörung an, nachdem in Neuweiler rund 20 Prozent der Flächen als Suchraumkulisse festgehalten sind, dass bestimmte Flächen nicht für die Windenergie genutzt werden sollen oder man gibt im Verfahren keine Stellungnahme ab. Hierzu betonte er, dass auf den Flächen der Suchraumkulisse nicht automatisch Windanlagen entstehen müssen. In diesem ersten Schritt sucht der Regionalverband nach geeigneten Flächen, die unabhängig vom Eigentum als Flächen für Windenergie ausgewiesen werden. Bürgermeister Martin Buchwald stellte dazu klar, dass man „entweder im Verfahren mitmacht und Flächen benennt oder man der Gemeinde diese Arbeit abnimmt und uns von der Planungsebene Flächen vorgibt.“

Nach ausführlicher Diskussion wurde festgelegt, dem Regionalverband mitzuteilen, dass man sich mit dem Thema befasst und im Rahmen der formellen Beteiligung eine Stellungnahme zu den Flächen abgeben wird. Für die Beteiligung der Neuweiler Bürger soll das Forum Energie-Dialog vom Land Baden-Württemberg hinzugezogen und eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, um dann eine Stellungnahme im Verfahren abzugeben. Hierfür sollen die in der Suchraumkulisse vorgeschlagenen Flächen näher vom Büro Künster untersucht werden.

Förderprogramm Wald der Bundesregierung

Ebenfalls auf der Tagesordnung stand das neue Förderprogramm des Bundes zur Unterstützung der Kommunen beim klimagerechten Umbau des Gemeindewaldes. Hierzu begrüßte Bürgermeister Martin Buchwald, neben Revierleiter Stefan Rückert, Frau Inge Hormel sowie Herrn Jan-Eugen Heckmann von der Abteilung Forstbetrieb und Jagd beim Landratsamt Calw, die den Gemeinderat zum Thema einführten. Vorab unterstrich er, dass die Gemeinde mit unserem Wald, wie auch der nachhaltigen Bewirtschaftung und den Pflanzungen bereits seit vielen Jahren ein klimaangepasstes und ökologisch hochwertiges Konzept fährt, um den nachfolgenden Generationen einen funktionierenden Wald zu hinterlassen. Dabei leisten wir mit dem AuT-Konzept (Alt – und Totholz) bereits heute einen bedeutenden Beitrag für unsere Natur und Umwelt. Vor diesem Hintergrund betonte er, dass die Gemeinde Neuweiler auf ihrer Markung insgesamt selbstverständlich klimaneutral plus ist, binden wir doch mehr CO2 als wir emittieren bei gleichzeitiger Sauerstoffproduktion im Wald.

Zu den Voraussetzungen des Programms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ erläuterte Inge Hormel die zwölf Bedingungen, welche über zehn Jahre beziehungsweise in einem Falle über 20 Jahre zu erfüllen wären, um den ausgelobten Zuschuss erhalten zu können. Auch bat sie zu beachten, dass beim Programm das Windhundprinzip gilt. Da das Programm in ganz Deutschland mit seinen unterschiedlichsten Wäldern zum Tragen kommt, passt dies im Einzelfall auch nicht immer.

Die Naturverjüngung, die in den Kriterien eins bis drei definiert werden, sind in Neuweiler bereits umgesetzt. Weiterhin soll auf standortheimische Pflanzung geachtet werden, was jedoch noch nicht abschließend festgelegt sei. Schwierig gesehen wurde im Gemeinderat die Bedingung, dass auf Schadflächen durch Sturm, Dürre oder Käfer bis 0,3 Hektar nichts gepflanzt werden darf. Bisher wurden diese zum Waldumbau genutzt, um den Gemeindewald zukunftsfähig zu machen. Auch damit ist das Kriterium Erhalt und Erweiterung der Baumvielfalt in Neuweiler erfüllt. Trotz umgesetztem AuT-Konzept müssen bei Inanspruchnahme des Förderprogramms hier deutlich mehr Flächen geschaffen werden. Auch die Kennzeichnung und der Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen je Hektar ist deutlich auszuweiten. Somit wären im Neuweiler Gemeindewald insgesamt 8.170 Bäume innerhalb von zwei Jahren zu kennzeichnen, um Lebensräume für andere Pflanzen und Tiere zu schaffen. Dies wäre, so auch die Auffassung im Gemeinderat, nicht mit dem vorhandenen Personal zu schaffen. Derzeit bereits erfüllt werden die Voraussetzungen für die Abstände von Rückegassen; Probleme könnte es allerdings beim Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel geben. Hierbei steht noch nicht fest, ob auch das Kalken der Wälder so betrachtet wird, erklärte Hormel. Das letzte Kriterium, welches für 20 Jahre einzuhalten ist, besagt, dass die natürliche Waldentwicklung, also die vollständige Stilllegung auf fünf Prozent der Flächen beziehungsweise weitere 44 Hektar (neben dem AuT-Konzept) eingehalten werden muss. Bei zwei Gegenstimmen entschied sich der Gemeinderat schlussendlich dagegen, den Förderantrag zu stellen.

Waldschule Neuweiler – VgV-Verfahren

Mit dem Thema Waldschule und deren Sanierung, so Bürgermeister Martin Buchwald, hat sich der Gemeinderat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach befasst. Dabei standen einzelne Sanierungsmaßnahmen wie auch das Thema der Dächer im Vordergrund. Da dies insgesamt eine Größenordnung annimmt, die ein sogenanntes VgV-Verfahren erforderlich macht, wurde im Zuge der Haushaltsplanberatungen dies so vorgesehen und entsprechende Mittel eingeplant. Das Verfahren selbst dient dazu, einen Planer zu finden, der uns auf dem weiteren Weg wie mit dem Gebäude Waldschule weiter verfahren wird, um dies zukunftsfähig zu machen, begleiten wird. Dies gilt für die Bereiche Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, HLS-Planung (Heizung, Lüftung, Sanitär) sowie die Elektroplanung. Da diese Verfahren extrem formalistisch und komplex sind, war hierfür ein darauf spezialisiertes Büro zu finden. Auf die Ausschreibung der Gemeinde sind insgesamt 2 Angebote eingegangen. Im Zuge der Beratung zum Thema wurde der Vorschlag des Bauausschusses, hier eine Dreifeldhalle anzudenken, kritisch gesehen, weshalb Bürgermeister Martin Buchwald zusagte, diese mit zwei oder nur einem Hallenteil einzubringen. Der Auftrag zur Durchführung des VgV-Verfahrens wurde an das Büro Klotz und Partner aus Stuttgart zum Angebotspreis von 37.000 Euro netto vergeben.

Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Im Wege der Wahl wurde über die Aufstellung der Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 entschieden. Weitere Personen wurden im Gemeinderat nicht vorgeschlagen. Einstimmig gewählt wurden Jörg Christian Burghard, Matias Schacht und Rolf Klink.

Auftragsvergaben zu mehreren Projekten

Bei der Kläranlage Teinachtal war die Bodenräum- und Sandfangschnecke ausgeschrieben, nachdem diese bereits mehrfach repariert werden musste und damit am Ende ihrer Lebensdauer angelangt ist. Der Auftrag an den Tausch inklusive Material wurde an die Firma Wandtke aus Unna-Massen zum Preis von 46.619,44 Euro (brutto) vergeben.

Bei den Arbeiten zum Neubau Feuerwehrgerätehaus Neuweiler waren die Arbeiten für die Erdwärmebohrung ausgeschrieben. Zum Punkt Heizung Feuerwehrgerätehaus wurde in der Gemeinderatssitzung am 24. Mai 2022 beschlossen, das Planungsbüro Schnepf aus Nagold mit der Planung und Ausschreibung der Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär, und Kühlungsanlage mit der Option "Erdwärmenutzung" zu beauftragen. Die Arbeiten wurden an die Firma Burkhardt, Neuweiler zum Angebotspreis von 160.507,20 Euro (brutto) vergeben.

Entsprechend der Vorberatung in der Bauausschusssitzung vom 17. März 2022 und dem Beschluss im Gemeinderat am 24. Mai 2022 sind für die Pflasterung der Wege auf den Friedhöfen in Breitenberg und Neuweiler im Haushalt 2023 Mittel eingeplant worden. Auf die Ausschreibung der Arbeiten sind jeweils vier Angebote eingegangen, von denen eines nicht gewertet werden konnte. Weiterhin wurde, wie von mehreren Mitgliedern des Bauausschusses angeregt, auf dem oberen Weg im Neuweiler Friedhof die Verlegung einer Buntsandsteineinrahmung nach Osten hin angefragt. Hierfür fallen für Material und Verlegung rund 2.000 Euro an. Nach kurzer Beratung wurde beschlossen, die Aufträge an die Firma Ralf Scheffka aus Althengstett zum Angebotspreis von 41.745,20 Euro (Friedhof Breitenberg, brutto) beziehungsweise zum Angebotspreis von 35.811,27 Euro (Friedhof Neuweiler, brutto) zu vergeben.

Bei den Maßnahmen im Zuge der Umsetzung der Ortskernsanierung ausgeschrieben waren die Elektro- wie auch die Bodenverlegearbeiten im Heimatmuseum Neuweiler. Dabei ist bei den Elektroarbeiten auch das Thema Heizung mit umfasst. Hier sollen, so Bautechniker Bernd Günthner, elektrische Heizplatten die bisherige Heizung ersetzen und ergänzen. Diese haben sich bereits an anderer Stelle in Gemeindegebäuden bewährt. Die Elektroarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Rühle, Neuweiler zum Angebotspreis von 30.215,33 Euro (brutto) vergeben. Ebenfalls ausgeschrieben waren die Arbeiten zur teilweisen Erneuerung des Parkettbodens, da dieser an einer Stelle durchgebrochen ist. Die aus dem Landessanierungsprogramm mit 60 Prozent bezuschussten Maßnahmen könnten sich beim Gewerk Boden noch erhöhen, da gegebenenfalls auch die Unterkonstruktion zu erneuern ist. Dies kann jedoch erst nach Öffnung des vorhandenen Bodens beurteilt werden, so Günthner. Die Arbeiten zur teilweisen Erneuerung des Parkettbodens werden an den günstigsten Bieter, die Firma Innenausbau Waidelich, Neuweiler, zum Angebotspreis von 5.357,89 Euro (brutto) vergeben.

Ebenfalls ausgeschrieben waren die Arbeiten zur Erneuerung der Zaunanlage beim Spielplatz in Agenbach. Diese wurden an den günstigsten Bieter, die Firma Braun GmbH, Wildberg-Effringen, zum Angebotspreis von 5.831,00 Euro (brutto) vergeben.

Was sonst noch interessiert

Bürgermeister Martin Buchwald informierte über das Ergebnis der Anregung, eine Beschränkung auf 30 km/h im Bereich Schulweg, Zebrastreifen in Neuweiler zu erhalten. Auf den Antrag der Gemeinde hin hat das Landratsamt Calw darauf hingewiesen, dass innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) nur im unmittelbaren Bereich, von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern möglich sind. Vor diesem Hintergrund wurde die auf den Kindergarten in der Nagolder Straße bezogene, zeitlich beschränkte Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in Neuweiler an der K 4370 Nagolder Straße entfernt.

Bedauerlicherweise nicht erhalten, so Bürgermeister Martin Buchwald, hat die Gemeinde die beantragten Zuschüsse für den Dachgeschossausbau der Kläranlage Teinachtal, wie auch für die geplanten Sanierungen (Kanal) im Bereich der Ortsdurchfahrt Oberkollwangen. Die betreffenden Bescheide der Abteilung Umwelt des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind Mitte Mai eingegangen. Die jeweiligen Anträge können im Oktober des Jahres erneut gestellt werden und die Maßnahmen verzögern sich damit um ein weiteres Jahr.