Sitzung

Gemeinderatssitzung 18.07.2023

Sitzungstermin:
Di, 18.07.2023
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Gremium:
Gemeinderat
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Sitzungsort
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
TOP 2
Ortskernsanierung Neuweiler;
Sachstandsbericht und Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise

TOP 3
Kindergarten und Verlässliche Grundschule;
Neufestsetzung der Kindergarten- und Kinderbetreuungsentgelte sowie der Entgelte für die Verlässliche Grundschule

TOP 4
Kindertageseinrichtungen;
Ausweitung des Angebots in den Bereichen Kleinkindbetreuung, Ganztagsbetreuung 3-6 Jahre sowie Mittagessen

TOP 5
Vialytics; Vergabe Rissesanierung in Asphaltbelägen
TOP 6
Neubau Feuerwehrgerätehaus Neuweiler; Vergabe der Wasserleitungsverlegearbeiten
TOP 7
Anträge zu Bauvorhaben;
7.1 Neubau eines Carports mit Abstellraum im Untergeschoss und Terrasse im Erdgeschoss, Friedhofstraße 33 (Flst. 196/11) in Neuweiler

TOP 8
Sonstiges, Bekanntgaben
TOP 9
Fragestunde für Zuhörer

Aus dem Gemeinderat

Ortskernsanierung Neuweiler

Nachdem der letzte Zwischenbericht zum Thema Ortskernsanierung bereits am 09. April 2019 im Gemeinderat erfolgt ist, war Nicole Ullrich, die für die Gemeinde Neuweiler zuständige Projektleiterin bei der STEG, in der Gemeinderatssitzung am 18. Juli 2023 eingeladen, um den aktuellen Sachstand aufzuzeigen. Bürgermeister Martin Buchwald erläuterte eingangs, dass im Gemeinderat am 21. Februar 2020 die Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ beschlossen wurde, um den Bereich „Um- und Neubau Kindergarten“ mit aufnehmen zu können. Hier wurde erfolgreich ein Zuschussantrag aus dem Programm „SIQ“ gestellt. Zudem wurde am 25. Oktober 2022 im Gemeinderat die Aufhebung der Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen „Gebäude Wildbader Weg 10“ beschlossen. Damit verbunden ist die Zustimmung zum Abbruch des Gebäudes, was nach Prüfung und Rücksprache mit dem beratenden Anwaltsbüro eine Anpassung/Änderung des Erbbaurechtsvertrags erforderlich macht. Dies wird verwaltungsseitig zeitnah erfolgen. Nicole Ullrich erläuterte die fünf abgeschlossenen Verfahren, sowie das laufende private Verfahren und verwies auf die Rahmendaten zum Sanierungsgebiet. Bei den kommunalen Maßnahmen verwies sie auf den Erwerb und die Reprivatisierung im Bereich Wildbader Weg, sowie die aktuell laufende Sanierung des Heimatmuseums und den Einbau des Kindergartens in die ehemaligen Räume der Grundschule an der Waldschule mit Förderung über SIQ. Den förderfähigen Gesamtkosten mit 540.828,00 Euro für kommunale Maßnahmen, Vorbereitung/Planung und Beratung steht eine Finanzhilfe mit circa 324.500,00 Euro gegenüber. Anschließend empfahl sie einen Verlängerungsantrag zu stellen, da die noch geplanten Maßnahmen, wie die Rathaussanierung, erst nach Abschluss der Baumaßnahme Feuerwehrgerätehaus angegangen werden soll. Der weiteren Vorgehensweise wurde die Zustimmung erteilt.

Weiterentwicklung des Neuweiler Kindergartens

Beraten und beschlossen wurde über die Empfehlungen der vergangenen Sitzung des Kindergartenausschusses vom 29. Juni 2023. Hier wurde festgehalten, dass die seitens der Kommunalverbände empfohlene Gebührenerhöhung, die in Neuweiler erst zum Jahreswechsel 2023/2024 zur Umsetzung empfohlen wird, so beschlossen werden sollte. Die aktuellen Gebührensätze gelten seit Januar 2022. Mit dem Vorschlag sollen auch die Gebühren in der Verlässlichen Grundschule um 4,00 Euro angehoben werden. Der Gemeinderat folgte der Beschlussempfehlung aus der Vorberatung im Elternbeirat, sowie dem Kindergartenausschuss und gab mehrheitlich seine Zustimmung zur Gebührenanpassung.

Ebenfalls im Rahmen der Vorberatung vorgeschlagen war die Ausweitung des Angebots im Kindertagesbetreuungsbereich. Hier soll künftig der von den Eltern dringend erwartete dritte Betreuungstag im Bereich der Ganztagsgruppe, sowie eine Ausweitung des Essensangebots auf vier Tage umgesetzt werden. Auch war den Kinderzahlen zu entnehmen, dass eine dritte Kleinkindgruppe erforderlich wird, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Die Einrichtung der dritten Gruppe soll in den Räumen in der Nagolder Straße zum Jahreswechsel 2023/2024 erfolgen, für die die Betriebserlaubnis aktuell ruhend gestellt ist.

Um diese Themen aufnehmen zu können war die personelle Situation Thema. Hierfür müssen weitere Erzieherinnenstellen ausgeschrieben werden. Daneben zeigt sich, dass die Gemeinde im Kindergartenbereich offensichtlich eine kritische Größe überschritten hat, wodurch die Besetzung einer Springkraft-Stelle erforderlich wird.

Ausführlich erläutert wurde die aktuelle Situation von der Kindergartenleitung Marion Nie-Hoegen. Sie verwies auf aktuell 72 Kinder im Kindergartenbereich und 23 Kinder, die in der Kleinkindbetreuung in der neuen Einrichtung in Neuweiler betreut werden. Ob im Kindergartenbereich ebenfalls eine weitere Gruppe erforderlich werden wird, war noch nicht abschließend zu beurteilen. Daher wurde im Rahmen der Beratungen bereits auf die Kindergartenbedarfsplanung verwiesen, die im Oktober vorgelegt wird, um die Kinderzahlen beurteilen zu können. Zum Thema wurde gleich festgehalten, dass auch alternative Konzepte wie eine Waldgruppe möglich wären und aus dem Gemeinderat die Bitte an die Verwaltung weitergetragen, dass diese Möglichkeiten ebenfalls zum Sitzungstermin ausgearbeitet vorgelegt werden sollen, um einen Weg festlegen zu können. Den Empfehlungen des Kindergartenausschusses wurde jeweils zugestimmt.

Vergaben zum Neubau Feuerwehrgerätehaus

Ebenfalls auf der Tagesordnung standen die Vergaben eines erweiterten Wasserleitungsanschlusses. Hierzu erläuterte der verantwortliche Architekt Carol Eibach das Ausschreibungsergebnis. Nach kurzer Beratung ist die Vergabe an die Firma Hartmann aus Neubulach-Oberhaugstett zum Angebotspreis von 16.434,20 Euro (brutto) erfolgt.

Bauvorhaben positiv beschieden

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben auf Neubau eines Carports mit Abstellraum im Untergeschoss in der Friedhofstraße 33 in Neuweiler wurde erteilt. Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und war damit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Vergabe Rissesanierung in Asphaltbelägen

Vergeben wurde zudem die Rissesanierung im Bereich der gemeindlichen Straßen. Zur Vereinfachung der erforderlichen Kontrollen durch den Bauhof wurde das System Vialytics angeschafft, über das auch die Schadensbilder im Einzelnen erhoben werden. In diesem Zuge wurde erhoben in welchen Bereichen die Sanierung von Rissen erforderlich wird und auf dieser Basis auch ausgeschrieben. Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 13. Oktober 2022 stehen nun weitere Rissesanierungsarbeiten mit circa 60.000 Metern an. Nach kurzer Beratung wurden die Arbeiten an die Firma BST GmbH aus Bad Schönborn mit einem Angebotspreis von 35.997,50 Euro (brutto) vergeben.