Sitzung

Gemeinderatssitzung 21.11.2023

Sitzungstermin:
Di, 21.11.2023
Sitzungsbeginn:
19:30 Uhr
Gremium:
Gemeinderat
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Sitzungsort
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
TOP 2
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Glasmühle
TOP 3
Satzung für die freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung – FwS) der Gemeinde Neuweiler – 2. Änderung
TOP 4
Richtlinie der Gemeinde Neuweiler über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten zum Besuch gemeindlicher Kindergärten – Anpassung lt. Beratung KiGaAusschuss
TOP 5
Aufstellung eines Buswartehauses vor der ehemaligen Sparkassenfiliale
TOP 6
Anträge zu Bauvorhaben;

6.1 Umnutzung einer Doppelgarage zum Einraum-Offenlaufstall für Pferdehaltung in kleiner Gruppe, Kirchhaldenstr. 20 (Flst. 100/3) in Oberkollwangen
6.2 Errichtung von Dachgauben und Balkon, Sportplatzweg 7 (Flst. 33/1) in Breitenberg


TOP 7
Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald mit Bezug auf die Potenzialkulissen
TOP 8
Sonstiges, Bekanntgaben
TOP 9
Fragestunde für Zuhörer

Bericht aus dem Gemeinderat

Stellungnahme Windenergieanlagen

In der Sitzung vom 21. November 2023 war die Stellungnahme zur Planung des Regionalverbands Nordschwarzwald zur Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen in der Region zu beraten. Bürgermeister Martin Buchwald verwies diesbezüglich auf die Bürgerinformationsveranstaltung in der Waldschulhalle vom 18. September 2023. Hier wurde aufgezeigt, dass der Regionalverband Nordschwarzwald verpflichtet ist, Flächen für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Um als Gemeinde positiv mitwirken zu können, war es wichtig, eine Stellungnahme im Rahmen der Verfahrensbeteiligung abzugeben. In den Vorberatungen im Gemeinderat wurde hierfür der Grundtenor festgelegt, auf dessen Basis die Verwaltung die Stellungnahme erarbeitet hatte. Ebenfalls dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden die Bürgeranfragen, die über das Postfach Windenergie eingegangen waren. Nach ausführlicher Beratung wurde mit 2 Enthaltungen beschlossen, die folgende Stellungnahme abzugeben:

Grundsätzlich sollten ausschließlich Flächen in Gemeindebesitz ausgewiesen werden, um eine Umsetzung von Windenergieanlagen im Bereich der Gemeinde zuverlässig zu ermöglichen.

Zu den angedachten Potenzialflächen bitten wir im Einzelnen folgendes zu berücksichtigen:

Fläche WC10:

Die bestehende Bebauung im Wohnbereich Agenbach bis auf Höhe des Wasserhochbehälters wurde bei den Abstandsflächen bisher nicht berücksichtigt. Somit sind die geplanten Abstände der Potenzialfläche zum Wohngebiet als zu gering anzusehen.

Im Gebiet selbst befinden sich zahlreiche touristische Einrichtungen, die durch den Bau von Windenergieanlagen nachhaltig gestört würden. Neben dem Augenblick-Aussichtspunkt mit anschließendem Wanderweg, dürfen wir auf die weitere touristische Infrastruktur verweisen.

Da der Staatswald im Rotwildgebiet liegt, ist hier besonders auf eventuell ausgewiesene Ruhezonen der Tiere zu achten. Weiter ist im genannten Bereich von einer hohen Fluktuation von Vögeln und vor allem Fledermäusen auszugehen. Dies ist in der weiteren Planung zwingend entsprechend zu berücksichtigen.

Fläche WC20 (Martinsmoos):

Die vorgeschlagene Potenzialfläche tangiert das geplante Wohngebiet Steigäcker der Gemeinde Neuweiler wie auch die geplanten Gewerbeflächen Gaugenwalder Kreuz sowohl durch zu erwartenden Schattenwurf und Lärm, und sind daher abzulehnen. Weiterhin sind Wechselwirkungen mit dem bestehenden Sendemasten im näheren Umfeld nicht auszuschließen. Des Weiteren befindet sich die Fläche im nachgewiesenen Dichtezentrum des Rot- und Schwarzmilans.

Fläche WC21 (Oberhaugstett):

Der geplante Bereich rückt zu nahe an die bestehende Bebauung des Neuweiler Teilorts Breiten-berg heran und ist damit aufgrund zu erwartenden Schattenwurfs und Lärm abzulehnen.

Fläche WC11 und WC19:

Die Gemeinde Neuweiler bietet die gemeindeeigenen Flurstücke in den Potenzialflächen WC11 und WC19 für die weitere Beplanung im Rahmen des Teilregionalplans dem Regionalverband an.

Auf den nachfolgenden Plan der Standorte wird verwiesen.

Windenergie Potentialkarte

Gemeindeverbindungsstraße Glasmühle

Im Vorfeld war die Gemeindeverbindungsstraße von Breitenberg zur Glasmühle im Bauausschuss besichtigt worden. Da die Verbindungsstraße hangseitig Setzungsrisse aufweist, wurde diese gemeinsam mit dem hier beauftragten Ingenieurbüro Gaisser am 12.10.2023 begangen. Seitens des Bauausschusses war der Auftrag an die Verwaltung neben der abschnittsweisen Sanierung auch die Kosten für die Ausführung mit einer komplett neuen Deckschicht vorzustellen. Peter Zinser vom Ing.- Büro Gaisser verwies im Rahmen der Vorstellung der Baumaßnahme auf Kosten für die Teilsanierung in Höhe von 170 Tsd. Euro sowie Kosten einer Gesamtsanierung mit rund 1 Mio. Euro. Im Haushalt des Gemeindeverwaltungsverbands Teinachtal stehen für das Jahr 2024, wenn man die Zuweisung des Landes für Gemeindeverbindungsstraßen im Neuweiler Bereich berücksichtigt, rund 140 Tsd. Euro an Mitteln zur Verfügung. Damit stand der Gemeinderat vor der Entscheidung über eine Sanierung in zwei Bauabschnitten in 2024 und 2025 mit der Vorgabe einer Deckelung im kommenden Jahr auf 140 Tsd. Euro oder der Teilsanierung entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung mit 170 Tsd. Euro und einem Zuschuss der Gemeinde Neuweiler aus Haushaltsmitteln in Höhe des Fehlbetrags mit rd. 30 Tsd. Euro. Die Gesamtsanierung wurde in Anbetracht der vorliegenden Kostenschätzung nicht weiter ins Auge gefasst. Nach kurzer Diskussion wurde, nachdem Peter Zinser bestätigen konnte, dass es kein Problem vom Zustand der Straße her sei, die Sanierung um ein weiteres Jahr zu verschieben, einstimmig beschlossen, die Sanierung durch den Gemeindeverwaltungsverband erst in 2025 vorzunehmen.

Richtlinie Erstattung der Beförderungskosten zum Kindergarten

Geändert wurde die Richtlinie der Gemeinde Neuweiler über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten zum Besuch gemeindlicher Kindergärten. Hier hatte die Elternschaft auf das kostengünstige JugendTicket BW hingewiesen. Entsprechend dem Hinweis im Kindergartenausschuss wurde eine Änderung dem Gemeinderat zum Beschluss vorgeschlagen. Nachdem das JugendTicket BW ab dem 01.12.2023 durch das Deutschland-Ticket JugendBW ersetzt wird, lautete die zum 01. Januar 2024 einstimmig beschlossene Satzungsanpassung in §4 der Richtlinie „Maximal jedoch bis zur jeweiligen Höhe der monatlichen Kosten der erforderlichen Monatskarte (aktuell: Deutschland-Ticket JugendBW)“. Auf die entsprechende Veröffentlichung in dieser Ausgabe des Amtsblattes wird verwiesen.

Feuerwehrsatzung

Ebenfalls angepasst wurde in der vergangenen Sitzung die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr. Hier wurde beschlossen, zusätzlich einen zweiten stellvertretenden Feuerwehrkommandanten bei der Gesamtwehr aufzunehmen und die Position des Pressewarts einzufügen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Auf die Veröffentlichung in dieser Ausgabe des Amtsblattes wird verwiesen.

Zwei Bauvorhaben auf den Weg gebracht

Mit der beantragten Umnutzung einer Doppelgarage zum Einraum-Offenlaufstall für Pferde stand ein Vorhaben zur Diskussion, das in der vorliegenden Form mit dem Landratsamt abgestimmt wurde. Die beantragte Genehmigung in der Kirchhaldenstraße 20 in Oberkollwangen steht nach Aussage der Unteren Baurechtsbehörde unter dem Vorbehalt, dass die Vorgaben des Immissionsschutzrechts eingehalten werden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Einstimmig befürwortet wurde auch das beantragte Bauvorhaben zur Errichtung von Dachgauben und eines Balkons im Sportplatzweg 7 in Breitenberg. Das Vorhaben war nach §34 BauGB zu beurteilen.