Bekanntmachung des Gutachterausschusses
Bodenrichtwerte ermittelt
In seiner Sitzung vom 28. September 2017 hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Neuweiler die Richtwerte für Grundstückspreise nach § 196 Baugesetzbuch zum 31.12.2016 ermittelt und in der gleichen Höhe für Neuweiler und alle Ortsteile wie folgt festgesetzt:
Gemeinde Neuweiler einschließlich aller Ortsteile
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte und dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts, sowohl für private Zwecke wie aber auch für die Belange der Wirtschaft, des Rechtswesens und der Besteuerung. Sie sind jedoch für niemand verbindlich.
Gemeinde Neuweiler einschließlich aller Ortsteile
Art der Nutzung | Richtwert |
1. Wohnbauflächen (erschlossen): | 75,00 Euro/qm |
2. Gewerbebauflächen (erschlossen): | 30,00 Euro/qm |
3. Landwirtschaftliche Flächen: | 1,20 Euro/qm |
4. Bauerwartungsland | nach Planungsstand |
5. Waldflächen (Grund und Boden): | 0,50 Euro/qm |
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte und dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts, sowohl für private Zwecke wie aber auch für die Belange der Wirtschaft, des Rechtswesens und der Besteuerung. Sie sind jedoch für niemand verbindlich.