Breitbandausbau in Neuweiler
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachdem aktuell zahlreiche Fragen aus dem Bereich Breitbandausbau an uns herangetragen werden, darf ich hierzu einige Ausführungen geben:
Aktuell erfolgt in der Gemeinde Neuweiler in der ersten Phase der Ausbau im Zuge der Landesförderung.
Zur Umsetzung einer schnellen Breitbandversorgung sind wir auf die Bezuschussung durch das Land Baden-Württemberg angewiesen. Diese Zuschüsse werden jedoch ausschließlich bei Nachweis eines Marktversagens der Anbieter von Breitbandleistungen ermöglicht, was einen zeitintensiven Prozess im Vorfeld erforderlich macht. Daher haben wir in den vergangenen Jahren alle notwendigen Vorarbeiten geleistet, um diese beantragen zu können. Hierzu gehören unter anderem die genaue Marktanalyse (die unter anderem die Feststellung der Versorgung und vorhandener Infrastruktur beinhaltet) und die Erstellung einer Grobplanung, anhand derer die Art und Weise der Umsetzung festgelegt wird. Die Gemeinde Neuweiler hat sich in diesem Zuge für die FTTB-Lösung entschieden. Dies bedeutet, dass jedes bebaute wie auch bebaubare Grundstück in der Gemeinde in den kommenden Jahren an das Glasfasernetz angeschlossen werden soll. Grundvoraussetzung hierfür ist weiterhin der Anschluss an das vorgelagerte Netz (Backbone) des Landkreises Calw. An der diesbezüglichen Initiative des Landkreises Calw sind wir ebenfalls aktiv beteiligt.
Als ersten Bauabschnitt hat die Gemeinde den Ortsteil Oberkollwangen ausgebaut, der ebenfalls in einigen Bereichen parallel zum Backbone des Landkreises Calw verläuft. Dieser konnte zum Jahresbeginn 2020 abgeschlossen werden.
Nach Umsetzung des ersten Teils des innerörtlichen Ausbaus haben wir im laufenden Jahr über die erste Generalunternehmerausschreibung des Landkreises Calw (GU1) den Ausbau im Ortsteil Gaugenwald begonnen. Hier hatten wir bedauerlicherweise einige coronabedingte Zeitverzögerungen zu verkraften, sodass sich der Ausbau bis in das laufende Jahr 2021 hinziehen wird.
Als nächster Schritt folgt jetzt aktuell der Ausbau in den Bereichen Breitenberg und Gewerbegebiet Neuweiler. Hierfür liegen die erforderlichen Zuschussbescheide für Mittel des Landes Baden-Württemberg (bereits im Jahr 2018 beantragt, jedoch aufgrund erhöhten Zuwendungsbedarfs in vielen Gemeinden des Landes Baden-Württemberg mit verzögerter Bewilligung erteilt) seit Herbst 2019 vor. Da es sich um einen Ausbau im Zuge der Umsetzung der Landesförderung handelt, sind im ersten Schritt nur die hierbei unterstützten Bereiche (Nachweis gewerblicher Bedarf) zum Ausbau vorgesehen. Wie im Gemeinderat beschlossen, werden die Arbeiten über die zweite Generalunternehmerausschreibung des Landkreises Calw (GU2) ausgeführt. Die Ausschreibung der GU2 durch den Landkreis Calw ist bereits erfolgt und die Vergabe an die Netze BW war im Herbst vergangenen Jahres.
Die Auftaktveranstaltung für die genannten Bereiche Breitenberg und Gewerbegebiet Neuweiler musste aufgrund der pandemiebedingten Situation abgesagt werden. Daher ist hier eine Information der Gemeinde, die über die Netze BW versandt wird, ausschließlich auf dem schriftlichen Wege erfolgt, um über die Baumaßnahme in den auszubauenden Bereichen zu informieren. Die entsprechenden Haushaltsmittel der Gemeinde Neuweiler sind in der mittelfristigen Finanzplanung für die kommenden Jahre 2021/22 vorgesehen.
Für die grundlegende Bezuschussung des Breitbandausbaus ist zwischenzeitlich eine Änderung der Rahmenbedingungen erfolgt. So werden künftig hierfür nach Vorgabe des Landes Baden-Württemberg Bundes- und Landesmittel parallel zum Einsatz kommen und von allen Gemeinden des Landes beantragt werden müssen. Hierfür war eine erneute Markterkundung (aufgrund verkürzter Geltungsdauer gemäß der Förderrichtlinien zur Antragstellung) erforderlich, die wir bereits im Frühjahr 2019 abgeschlossen haben. Damit konnten von der Gemeinde Neuweiler ab Mitte 2019 wieder Zuschussmittel im Zuge der sogenannten „Weiße Flecken“-Förderung des Bundes beantragt werden. Der Gemeinderat hat hierzu beschlossen, auch die verbleibenden Arbeiten im Rahmen des Breitbandausbaus über die GU2 des Landkreises umzusetzen. Damit wurden alle aktuell in Neuweiler auszuführenden Baumaßnahmen bereits im Rahmen der GU2-Ausschreibung ausgeschrieben und vergeben. Diese sind der verbleibende Ausbau in Zwerenberg, der Ausbau in Agenbach und Hofstett sowie der Breitbandausbau im Bereich Friedhofstraße/Bachgässle und Baugebiet Halde Neuweiler.
Im laufenden Jahr befindet sich eine weitere Änderung der Bezuschussung des Bundes in Vorbereitung. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Graue Flecken“-Förderung des Bundes. Der Entwurf der Verordnung wurde aktuell EU-ratifiziert und liegt dem Bundestag vor.
Der Ausbau der verbleibenden Bereiche in Breitenberg, Zwerenberg und Neuweiler soll parallel zu den bereits vergebenen Arbeiten der GU2-Baumaßnahmen erfolgen. Diese Baumaßnahmen im Zuge der Umsetzung der „Graue Flecken“-Förderung des Bundes werden jedoch nicht über eine GU-Ausschreibung, sondern über gemeindeeigene Maßnahmen durchgeführt werden. Dies bietet uns den Vorteil, die Baumaßnahme selbst im Gemeinderat zu vergeben und damit zeitlich flexibler einzutakten.
Der Ausbau im Zuge der Landesförderung stellt für die Gemeinde aufgrund der Fördersystematik eine kostenintensive Maßnahme dar, da hier eine Förderung nach Laufmetern erfolgt. Hierbei ist von einer Förderhöhe zwischen 35 und 40 Prozent auszugehen. Zudem sieht der Ausbau nach den Vorgaben des Landes vor, dass in die jeweiligen Hausgrundstücke ein Leerrohr eingelegt wird. Die verbleibenden Meter in das Gebäude selbst, sind vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu tragen. Dabei kommt für die ersten 8 Meter ein Pauschalbetrag zum Tragen.
Für den weiteren Ausbau im Wege der Bundesförderung im Anschluss erhält die Gemeinde nach dem vorliegenden Entwurf der Richtlinie eine anteilige Bezuschussung mit 90 Prozent der Baukosten. Der Zuschussantrag für die „Graue Flecken“-Förderung befindet sich auf dieser Basis in Vorbereitung. Hierfür ist im Vorfeld erneut ein aktuelles Markterkundungsverfahren und der Nachweis eines Marktversagens erforderlich. Der weitere zeitliche Ablauf liegt dann in der Hand des Gemeinderats. Im Rahmen des Ausbaus über die Bundesförderung ist im Gegensatz zur Landesförderung ein Ausbau bis ins Gebäude vorgesehen. Damit entfallen die Kosten für die Verlegung von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude selbst, was bedeutet, dass auf den Grundstückseigentümer keine Kosten zukommen.
Der nächste den genannten Gebieten folgende Ausbaubereich in unserer Gemeinde wird voraussichtlich Zwerenberg sein, da wir hier teilweise auch parallel große Tiefbauvorhaben (u.a. Gartenweg) umgesetzt haben. In diesem Zuge gilt es, die hier bereits verlegten Leerrohre mit anzubinden.
Der genaue Zeitablauf für die weitere Umsetzung der GU2-Baumaßnahmen in den Teilorten liegt uns aktuell noch nicht vor, da die gesamten Baumaßnahmen schon vom Umfang der Arbeiten her mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden. Hierzu ist festzuhalten, dass das Zuschussprogramm des Bundes bis ins Jahr 2023 läuft. Entsprechend haben wir die Mittel im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis in das Haushaltsjahr 2025 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass wir aller Voraussicht nach im letztgenannten Jahr Neuweiler mit den Ortsteilen Agenbach, Breitenberg, Gaugenwald, Hofstett, Oberkollwangen und Zwerenberg umgesetzt haben sollten.
Dies beinhaltet alle genannten Maßnahmen der Landes- wie auch der Bundesförderung mit Umsetzung der „Weiße Flecken“-Förderung wie auch der „Graue Flecken“-Förderung. Da wir die letztgenannten Maßnahmen selbst umsetzen werden, liegt es hier in der Hand des Gemeinderats, diese nach Vorliegen aller Vorgaben zeitnah umzusetzen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Buchwald
Bürgermeister