Gemeindenachricht

Bericht aus dem Gemeinderat


Planung Regionalverband Windenergieanlagen

In der Sitzung des Gemeinderats am 09.04.2024 war der erste und bedeutendste Punkt auf der Tagesordnung die Information über den aktuellen Sachstand zum Thema Windenergieanlagen in der Region. Dabei, so Bürgermeister Martin Buchwald, galt es eine Stellungnahme im Rahmen der Trägerbeteiligung nach Landesplanungsgesetz zu den Teilregionalplänen Wind- und Solarenergie gemeinsam mit der Bürgerschaft zu erarbeiten und die weitere Vorgehensweise festzulegen. Er verwies hierzu auf die Bürgerversammlung vom 18.09.2023, in der man sich mit den Grundlagen des Themenbereichs Windenergie befasst und diese vorgestellt hatte, sowie dass die für Windkraft ausgewiesenen Flächen auf den Markungen in der Gemeinde Neuweiler deutlich verkleinert worden sind.

Zum Thema wurde von Regionalverbandsdirektor Herr Klein ausgeführt, dass es doch Aufgabe des Verbandes sei, die Planungen durchzuführen. Dieser erläuterte den aktuellen Verfahrensstand und betonte, dass der Planungsausschuss des Regionalverbandes am 24.01.2024 die Entwürfe für die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie beschlossen und die Verbandsverwaltung beauftragt hat, im Zeitraum von 05.02.2024 bis 05.05.2024 die erste Trägerbeteiligung durchzuführen. Anhand von Karten legte er die in Neuweiler für Windenergie wie auch Solarenergie geplanten Flächen dar und erläuterte die hierzu vorgenommenen Umweltprüfungen. Im Anschluss zeigte Michael Soukup von der EnBW, der beim Konzern für den Themenbereich Windenergieausbau verantwortlich ist, die möglichen Standorte für Windenergieanlagen auf. Hierzu wurde auf die Fläche „WC11“ im Bereich Agenbach verwiesen, in der voraussichtlich im Zuge der Umsetzung der Windenergieanlagen im Bereich Bad Teinach bis zu drei Anlagen verwirklicht werden könnten. Dazu betonte er, dass die gemeinsame Umsetzung mit den Anlagen im angrenzenden Teinacher Bereich sinnvoll ist. Bernd Land vom Eigenbetrieb Erneuerbare Energien beim Landratsamt Calw führte ergänzend aus, dass die Gemeinde Neuweiler mit der Umsetzung der drei Anlagen auf einen Streich klimaneutral wäre. Zudem verwies er hierzu auf die Einnahmesituation durch die Anlagen.

Im Rahmen der folgenden Fragerunde konnten sich die anwesenden Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligen. Im Zuge der Beteiligung wurde zudem auch auf die Situation in Zwerenberg hingewiesen, welche von Anlagen umzingelt werden würde. Die Fragen nach Abstandsflächen oder bestehenden Umweltbelastungen wurden mit Verweis auf die bestehende Beschlusslage wie auch die bundespolitischen Vorgaben beantwortet. Betreffs der weitergehenden Informationen zum Thema verwies Bürgermeister Martin Buchwald auf die Homepage des Regionalverbands, in der jeweils der aktuellste Stand aufgezeigt wird.

Nach ausführlicher Diskussion wurde mit einer Enthaltung die folgende Stellungnahme der Gemeinde Neuweiler beschlossen sowie die Verwaltung beauftragt und ermächtigt mit der EnBW, wie im Rahmen der Sitzung dargestellt, im Bereich „WC11“ Agenbach eine Beauftragung mit dem Ziel der Umsetzung dreier Windenergieanlagen vorzunehmen.

„Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt folgende Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Teilfortschreibung des Teilregionalplans Windenergie abzugeben:

Grundsätzlich sollten ausschließlich Flächen in Gemeindebesitz ausgewiesen werden, um eine Umsetzung von Windenergieanlagen im Bereich der Gemeinde zuverlässig zu ermöglichen.

Zu den angedachten Potenzialflächen bitten wir im Einzelnen Folgendes zu berücksichtigen:

Fläche WC20 (Martinsmoos):

Die vorgeschlagene Potenzialfläche tangiert das geplante Wohngebiet Steigäcker der Gemeinde Neuweiler wie auch die geplanten Gewerbeflächen Gaugenwalder Kreuz sowohl durch zu erwartenden Schattenwurf und Lärm, und sind daher abzulehnen. Weiterhin sind Wechselwirkungen mit dem bestehenden Sendemasten im näheren Umfeld nicht auszuschließen. Des Weiteren befindet sich die Fläche im nachgewiesenen Dichtezentrum des Rot- und Schwarzmilans (siehe beigefügte Untersuchungen zum Teil-FNP aus 2018/19).

Fläche WC20 (zwischen Breitenberg und Neuweiler):

Nach Rücksprache mit den Planungsexperten der EnBW konnte geschlussfolgert werden, dass die Fläche weitestgehend ungeeignet ist. Daher wird gebeten, die Fläche WC20 aus den weiteren Planungen herauszunehmen und stattdessen die Fläche WC11 auf Neuweiler/Agenbacher Gemarkung zu vergrößern.

Fläche WC21 (Oberhaugstett):

Der geplante Bereich rückt zu nahe an die bestehende Bebauung des Neuweiler Teilorts Breitenberg heran und ist damit aufgrund zu erwartenden Schattenwurfs und Lärm abzulehnen.

Fläche WC11:

Die Gemeinde Neuweiler bietet die gemeindeeigenen Flurstücke in den Potenzialflächen WC11 für die weitere Beplanung im Rahmen des Teilregionalplans dem Regionalverband an.“

Weiterhin wurde bei zwei Gegenstimmen beschlossen, gegenüber dem Regionalverband anzuregen, im Bereich Gaugenwald auf dem Flurstück Nr. 108 ein Vorranggebiet „Solarenergie“ auszuweisen.

Einfriedungssatzung als örtliche Bauvorschrift beschlossen

Zum Thema „Metallzäune“ verwies Bürgermeister Martin Buchwald auf die Beratungen sowie den Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2023. Bereits mehrfach war dieser Punkt im Gemeinderat zur Debatte gestanden. Die Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Calw als zuständige Genehmigungsbehörde besteht hierzu auf das Erfordernis einer weitergehenden Regelung zur Ergänzung der bestehenden Bauleitpläne in der Gemeinde. Der Satzungsentwurf war vom 18.12.2023 bis zum 26.01.2024 öffentlich ausgelegen. Die im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden in der Sitzung erläutert und beraten. So wurden die gewerblichen Bebauungspläne aus den Vorschriften ausgenommen, da hier bereits weitergehende Regelungen vorhanden und sinnvoll sind. Nach ausführlicher Debatte wurde die Einfriedungssatzung bei einer Enthaltung gebilligt und beschlossen.

Bestätigung von Wahlen bei der Feuerwehr

Nach Paragraph 8 Absatz 2 Landesfeuerwehrgesetz wird der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr, auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt. Die Bestätigung hat damit im Gemeinderat zu erfolgen. Gewählt wurden bei der Gesamtwehr am 09.03.2024 Hans Waidelich zum weiteren stellvertretenden Gesamtkommandanten, bei der Abteilung Neuweiler/Hofstett am 16.03.2024 Andreas Kienzle zum Abteilungskommandanten sowie bei der Abteilung Zwerenberg am 27.12.2023 Michael Zanter zum stellvertretenden Abteilungskommandanten. Den Wahlen wurde einstimmig die Zustimmung erteilt. Bürgermeister Martin Buchwald wünschte den neu gewählten Kommandanten wie auch ihren Stellvertretern viel Erfolg und dankte den bisherigen für die geleistete Arbeit.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Neuweiler

Beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Neuweiler standen weitere Vergaben an. Ausgeschrieben waren die Trockenbau und Putzarbeiten, die Sektionaltore, die Estricharbeiten und die Vergabe der Pfosten-Riegel-Konstruktionen sowie der Brandschutztüren. Die Ausschreibungsergebnisse wurden von Architekt Carol Eibach ausführlich erläutert. Bei den Trockenbau und Putzarbeiten wären insgesamt acht Firmen angefragt, von denen zum Submissionstermin drei abgegeben hatten. Die Vergabe erfolgte einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Lemle-Letzgus aus Waldachtal zum Angebotspreis von rund 83.000 Euro (brutto). Die Sektionaltore waren ebenfalls von drei Firmen angeboten worden. Hier erfolgte die Vergabe einstimmig an die Firma Feuerbacher aus Neubulach zum Preis von rund 30.000 Euro (brutto). Fünf Firmen waren zur Angebotsabgabe bei den Estricharbeiten aufgefordert. Das zum Submissionstermin am 19.03.2024 vorliegende einzige Angebot lag circa 3.700 Euro oberhalb der Kostenberechnung. Nach kurzer Diskussion wurde der Auftrag zum Angebotspreis von rund 43.000 Euro (brutto) an die Firma Ares Estrichteam aus Nagold einstimmig vergeben. Bei der Vergabe der Pfosten-Riegel-Konstruktionen sind, so Architekt Eibach, ebenfalls die erforderlichen Brandschutztüren mit beinhaltet. Hier sollen über mögliche Änderungen, die sich im Zuge der Planung ergeben haben, rund 10.000 Euro an Einsparungen erzielt werden. Abgegeben hatten hier zwei Firmen. Nach ausführlicher Diskussion wurde der Auftrag bei einer Enthaltung an die Firma Wössner GmbH aus Dornhan zum Preis von rund 137.000 Euro (brutto) vergeben.

Kommunaltraktor für den Bauhof

Entsprechend den Beratungen im Haushalt 2024 und den dort getroffenen Festsetzungen war ein Kleintraktor für den Bauhof ausgeschrieben, nachdem das bisherige Gerät in die Jahre gekommen war. Nach ausgiebiger Diskussion, die zahlreiche Rückfragen beim Bauhofleiter Frank Hammann mit sich brachten, wurde bei zwei Enthaltungen beschlossen, einen Kubota Kleintraktor anzuschaffen. Der Auftrag zur Lieferung ging an den günstigsten Bieter, die Firma Walter Renz aus Nagold, zum Anschaffungspreis von knapp unter 50.000 Euro.

Was sonst noch interessiert

Einstimmig beschlossen wurde die Erneuerung des Zählerschranks beim Feuerwehrgerätehaus in Hofstett. Dieser beinhaltet, so Bürgermeister Martin Buchwald, auch die Steuerung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil und ist nach der Entfernung der Dachständer zwingend erforderlich gewesen.

Mit der Nutzung von Räumen im Untergeschoss in der Nagolder Straße 15 in Neuweiler als Ferienwohnung sowie dem Neubauvorhaben in der Haldenstraße 10 in Hofstett konnte gleich zwei Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Abgelehnt, so Bürgermeister Martin Buchwald, wurde der Antrag der Gemeinde auf Temporeduzierung der betroffenen Ortsdurchfahrten während der bestehenden Sperrung der B 294 bis September 2024.

Bürgermeister Martin Buchwald informierte über die zwischenzeitlich erfolgte Genehmigung nach Paragraph 33a Naturschutzgesetz für den Bebauungsplan „Steigäcker“. Damit müssen jetzt nur noch die weiteren Untersuchungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz abgeschlossen werden, um das Verfahren weiterführen zu können.