Helfen in der Flüchtlingshilfe? Ehrensache!

Baden-Württemberg hilft und ist versichert

Pressemitteilung der Unfallkasse Baden-Württemberg

22.03.2022
Karlsruhe/Stuttgart

Derzeit unterstützen viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingshilfe. Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen hilft, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune melden. Denn freiwillige Helferinnen und Helfer, die sich im Auftrag der Kommunen ehrenamtlich und unentgeltlich engagieren, sind bei diesem Ehrenamt und auf den damit verbundenen Wegen bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) gesetzlich unfallversichert.

Der Auftrag der Kommune an die Ehrenamtlichen kann formlos erfolgen. Als Nachweis ist es jedoch sinnvoll, wenn die Kommune eine Übersicht über die freiwilligen Helferinnen und Helfer sowie ihre Tätigkeiten führt. Eine Meldung an die UKBW ist nur im Falle eines Unfalls notwendig. Unfälle können über das Online-Portal der UKBW gemeldet werden unter www.ukbw.de/unfallanzeige.

Der Versicherungsschutz besteht ohne Antrag und ist beitragsfrei. Die Aufwendungen werden vom Land und den Kommunen getragen. Bei einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls auch eine Rente.

Trauma – was tun? Informationen für akut betroffene Menschen und für alle, die mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen zu tun haben, finden sich in unseren beiden Trauma-Broschüren unter https://www.ukbw.de/versicherte-und-leistungen/versicherte-personengruppen/ehrenamtlich-taetige/.