Gemeinderat & Politik

Die Gemeinden haben in Baden-Württemberg zwei sogenannte Gemeindeorgane, den Gemeinderat und den Bürgermeister. Diese sind nach dem "Grundgesetz der Gemeinden", der Gemeindeordnung, verzahnt.
Oberstes Gemeindeorgan ist der Gemeinderat, Vorsitzender in diesem ist der Bürgermeister.

Die Aufgaben der Gemeinde erledigt die Gemeindeverwaltung, die laut Gesetz der Bürgermeister organisiert und leitet.
Grundsätzliche Entscheidungen für die Gemeinde, die über organisatorische Fragen hinausgehen und nicht Aufgabe der laufenden Verwaltung sind, trifft der Gemeinderat.

Der Bürgermeister hat für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse durch die Verwaltung zu sorgen.

Kontakt

David Wentsch
Hauptamtsleiter
Rathaus Neuweiler
Marktstraße 7
75389 Neuweiler
Telefon:
07055 9298-13
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