Gemeinderat & Politik

Die Gemeinden haben in Baden-Württemberg zwei sogenannte Gemeindeorgane, den Gemeinderat und den Bürgermeister. Diese sind nach dem "Grundgesetz der Gemeinden", der Gemeindeordnung, verzahnt.
Oberstes Gemeindeorgan ist der Gemeinderat, Vorsitzender in diesem ist der Bürgermeister.

Die Aufgaben der Gemeinde erledigt die Gemeindeverwaltung, die laut Gesetz der Bürgermeister organisiert und leitet.
Grundsätzliche Entscheidungen für die Gemeinde, die über organisatorische Fragen hinausgehen und nicht Aufgabe der laufenden Verwaltung sind, trifft der Gemeinderat.

Der Bürgermeister hat für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse durch die Verwaltung zu sorgen.