Bodenrichtwerte neu ermittelt

Der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Calw hat die Bodenrichtwerte der Gemeinde Neuweiler mit Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 für Grundstückspreise nach § 196 Absatz 1 Satz 3 Baugesetzbuch neu ermittelt.

Die Bodenrichtwerte sind aus den angefügten Bodenrichtwertkarten ersichtlich. Die Darstellung der ermittelten Bodenrichtwerte erfolgt zonenbezogen in den Bodenrichtwertkarten. In einer Richtwertzone werden nach Möglichkeit diejenigen Grundstücke zusammengefasst, für die im Wesentlichen die gleichen Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den Bodenrichtwertkarten.

Den benötigten Bodenrichtwert für Ihr Grundstück können Sie auch über das Portal BORIS-BW  (www.gutachterausschuesse-bw.de) abrufen. Für weitere Fragen steht die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Calw unter Telefon 07051 167-431 zur Verfügung.