Bauleitplanung

Die kommunale Bauleitplanung ist ein zweistufiger Planungsprozess, der von der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung durchgeführt wird.

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke der Gemeinde vorzubereiten und zu regeln.

Bauleitpläne sind der als vorbereitender Bauleitplan bezeichnete Flächennutzungsplan und der als verbindlicher Bauleitplan bezeichnete Bebauungsplan. Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung sowie der Landes- und Regionalplanung angepasst.

BEBAUUNGSPLAN

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen bezüglich der Bebauung der Grundstücke innerhalb seines Geltungsbereichs. Er wird als Satzung beschlossen und hat Rechtsnormcharakter.

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Bauleitpläne rechtskräftig

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

Im Flächennutzungsplan werden die grundlegenden Planungen und Ziele der Stadtentwicklung festgelegt. Er beschreibt nicht das schon im Einzelnen bestimmte Bauland oder die genauen Verkehrsflächen, sondern nur "grobmaschig" die allgemeine Art der baulichen Nutzung wie Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen usw.

Er ist nicht parzellenscharf. Ob sich ein Grundstück am Rand einer durch den Flächennutzungsplan bezeichneten Fläche noch in dieser oder bereits außerhalb befindet, ist erst im Bebauungsplan endgültig zu Prüfen und Festzulegen.

Flächennutzungsplan im Verfahren
rechtswirksame Flächennutzungspläne
Auskunft erhalten Sie hierzu auf Anfrage beim Bürgermeisteramt.