Bebauungspläne im Verfahren

Bebauungspläne/Ergänzungssatzungen/Flächennutzungspläne im Verfahren

Während der Auslegung können bei der Gemeinde Neuweiler Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder persönlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB) und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Telefon 07055 9298-13 gerne zur Verfügung.

Derzeit befinden sich keine Bebauungspläne/Ergänzungssatzungen in der Offenlage.