Sitzung

Gemeinderatssitzung (Klausur) 11.11.2023

Sitzungstermin:
Sa, 11.11.2023
Sitzungsbeginn:
08:30 Uhr
Gremium:
Gemeinderat
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Sitzungsort
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Tagesordnung
TOP 1
Neukalkulation Wassergebühren mit 4. Änderung der Satzung über die Wasserverordnung (WVS)
TOP 2
Neukalkulation Abwassergebühren mit 5. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Neuweiler
TOP 3
Vorbesprechung des Haushalts 2024 mit Investitionsprogramm bis 2027
TOP 4
Vorbesprechung des Wirtschaftsplanes 2024 für den Eigenbetrieb „Wasser/Energie Neuweiler“ mit Finanzplanung bis 2027

TOP 5
Verschiedenes

Bericht aus dem Gemeinderat (Klausursitzung)

Wasser- und Abwasserpreise werden angepasst

Neu kalkuliert wurden, so Rechnungsamtsleiterin Carola Reichert, die Wasser- und Abwasserpreise der Gemeinde Neuweiler. Die aktuelle Kalkulation der Gebühren wurde durch die Allevo Kommunalberatung erstellt. Zum Vergleich der Gebühren mit umliegenden Gemeinden führte Bürgermeister Martin Buchwald aus, dass Neuweiler als Flächengemeinde an Markungsfläche mit einem Gemeindegebiet von 5130 Hektar so groß sind wie Bad Teinach 2.518 ha und Neubulach 2.469 ha zusammengenommen. Besonders deutlich wird dies, wenn man die Bevölkerungsdichte betrachtet, welche in Neuweiler bei 61 Einwohner pro Quadratkilometer im Vergleich zu 122 Einwohnern pro Quadratkilometer in Bad Teinach beziehungsweise 223 Einwohner pro Quadratkilometer in Neubulach liegt. Diese Zahlen geben einen deutlichen Hinweis darauf, dass mit rund 45 km ein deutlich größeres komplexeres Kanalnetz zu unterhalten gilt. Gleiches gilt auch für das Leitungsnetz der Wasserversorgung. Bei der dem Gemeinderat vorliegenden Kalkulation wurde, wie von der Kommunalaufsicht gefordert, eine Kostendeckung mit 100 Prozent angenommen.

Bei den Wassergebühren wurde zudem über die Entwicklung der Kosten beim Zweckverband Schwarzwaldwasser gesprochen. In der Kalkulation sind die anstehenden Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen Ortsdurchfahrt Oberkollwangen, von der Freudenstädter Straße bis Abzweig Kirchhalde sowie in Agenbach das Gebiet Hammannsäcker berücksichtigt worden. Als kalkulatorische Verzinsung wurde dabei jeweils, so Rechnungsamtsleiterin Reichert, der geringstmögliche Ansatz mit 2,5 Prozent herangezogen. Im Zuge der ausführlichen Diskussion wurde mehrfach darauf verwiesen, dass es entsprechend den Forderungen der Kommunalaufsicht gerechter ist, die Gebühren an der Stelle zu verlangen, wo auch der Verbrauch stattfindet und diese nicht über allgemeine Haushaltsmittel abzudecken. Im Bereich der Wassergebühr war eine Anpassung auf 2,86 Euro (bisher: 2,42 Euro) je Kubikmeter vorgeschlagen. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte wurde mehrheitlich die Anpassung der Wassergebühren beschlossen. Dabei fand auch Berücksichtigung, dass die Gebührenhöhe als Grundlage für alle Zuschussanträge der Gemeinde zu Grunde gelegt werden.

Die ebenfalls zur Beratung gestandenen Abwassergebühren sehen entsprechend der vorliegenden Kalkulation ab dem 01.01.2024 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 4,12 Euro (bisher: 3,86 Euro) je Kubikmeter und eine Niederschlagswassergebühr mit 0,60 Euro (bisher: 0,61 Euro) je Quadratmeter abflussrelevante Fläche vor. Dabei berücksichtigt wurde auch eine kleinere Überdeckung im Niederschlagswasserbereich in Höhe von rund 13.000 Euro die in die Kalkulation mit eingeflossen ist. Die festgestellten Unterdeckungen sind jeweils nicht zum Ausgleich herangezogen worden. Nach ausführlicher Beratung wurde die Gebührenerhöhung einstimmig in voller Höhe beschlossen.

Haushaltsplanentwurf 2023 vorberaten

Bedeutendster Punkt der Klausursitzung des Gemeinderats vom Samstag, 11.11.2023 war die Vorberatung des Haushaltsplans 2023 sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasser Energie Neuweiler“. Dabei hob der Vorsitzende hervor, dass es in Anbetracht der beantragten Zuschüsse von entscheidender Bedeutung ist, dass die Beratung und Beschlussfassung noch im laufenden Jahr stattfinden können. Damit ist die Gemeinde Neuweiler in der Lage, als Grundlage für die Förderantragsstellung zur Gewährung von Zuschüssen einen beschlossenen Haushaltsplan vorzulegen.

Mit der Vorlage 71/2023 wurde der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr 2024 eingebracht.

Im Planwerk enthalten sind alle geplanten Aufwendungen und Erträge des Haushaltsjahres 2024.

Da mit einer drastischen Erhöhung der Kreisumlage zu rechnen ist, im Planentwurf wurde ein Hebesatz mit 36,5 Prozent eingeplant, sieht dieser auch eine Erhöhung bei der Grundsteuer vor, die jedoch diese Mehrkosten für die Gemeinde nur teilweise abdeckt. Wie aus dem Gesamtergebnishaushalt erkennbar, übersteigen die Aufwendungen die Erträge, so dass kein Ausgleich erreicht werden kann. Dies ist insbesondere auf die steigenden Kosten im Personal-, Sach- und Dienstleistungsbereich zurückzuführen. Auch führen die dauerhaft steigenden Abschreibungen zu weiteren Belastungen des Haushalts. Die Planaufstellung 2024 war geprägt von den Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten, die eine Planung in Krisenzeiten mit sich bringt. Unkalkulierbare Kosten im Baubereich und im Energiesektor sowie eine hohe Inflation im Euroraum gehen eben auch an der Gemeinde Neuweiler nicht spurlos vorüber. Und dennoch ist positiv anzumerken, dass die Gemeinde die großen Themen, welche dieses und in den Folgejahren geschultert werden sollen, den Breitbandausbau, die Maßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung sowie Neubau des Feuerwehrgerätehauses, um die drei bedeutendsten zu nennen, von der Gemeinde im Haushalt darstellen kann. Dies ist jedoch nur über weitere Kreditaufnahmen möglich.

Als wichtiges Ereignis im Jahr 2023 nannte Bürgermeister Martin Buchwald die Inbetriebnahme des neuen Kindergartens in Neuweiler, konnten doch damit die Voraussetzungen für einen modernen Kindergartenbetrieb geschaffen werden. Ebenso hervorgehoben wurde das kürzlich begangene Richtfest für das neue Feuerwehrgerätehaus.

Die erforderliche Kreditaufnahme, die jedoch einer Genehmigung des Haushalts nicht im Wege steht, führt zu einer weiteren Erhöhung des geplanten Schuldenstands, der zum Ende des laufenden Jahres 2023 bei voraussichtlich rund 2,8 Millionen Euro liegen wird. Wie jedes Jahr soll auch im kommenden Haushaltsjahr überprüft werden, ob und in welcher Höhe eine Kreditaufnahme tatsächlich erforderlich ist. Dies entspricht, so Bürgermeister Martin Buchwald, der Vorgehensweise aus den vergangenen Jahren, mit der man immer sehr gut gefahren ist. Die Beschlussfassung des überarbeiteten Haushaltsplans soll in der Dezembersitzung erfolgen.

Investitionsprogramm 2023

Mit den Beschlüssen in der Klausur wurden Investitionen in einer Größenordnung von rund 3,5 Millionen Euro im kommenden Jahr 2024 auf den Weg gebracht. Diese beinhalten an Hochbauprojekten mit einer weiteren Finanzierungsrate von einer Million Euro den Ansatz für den Neubau des Neuweiler Feuerwehrgerätehauses sowie weitere 100. 000 Euro für Bau und Einrichtung einer Lagerhalle für den Bauhof mit Werkstatt für den Forstbetrieb am Standort in Oberkollwangen und 150.000 Euro für die erforderliche Umsetzung einer sogenannten Schwarz/Weiß-Trennung im Bereich der Kläranlage. Hier soll das Dachgeschoss ausgebaut werden. Ebenfalls enthalten sind 450.000 Euro für den Erwerb eines Gebäudes im Bereich des Sanierungsgebiets im Neuweiler Ortskern sowie weitere 200.000 Euro für Maßnahmen der Ortskernsanierung.

Der größte Ansatz im Tiefbaubereich ist mit einer Millionen Euro für die Weiterführung des Breitbandausbaus (zuzüglich verbliebener Restmittel aus Vorjahren) vorgesehen. Ebenfalls eingeplant sind 200.000 Euro für die Umsetzung der Kanalsanierungsmaßnahmen aus der Befahrung im Rahmen der Umsetzung der Eigenkontrollverordnung sowie die zweite Finanzierungsrate für die „Neugestaltung der Friedhofswege“ in Neuweiler und Breitenberg sowie der „Neuanlage eines gestalteten gepflegten Grabfelds“ auf dem Friedhof in Neuweiler mit 80.000 Euro. Die derzeit laufende Maßnahme wird damit schlussfinanziert.

Im Planwerk enthalten ist zudem eine weitere Finanzierungsrate für die Ersatzbeschaffung des Neuweiler Feuerwehrfahrzeugs.

Vor der Durchführung des VGV-Verfahrens, welches der Auswahl des Planungsbüros dienen soll, um den künftigen Anforderungen im Bereich der Schule gerecht werden zu können, soll eine Wirtschaftlichkeitsstudie erarbeitet werden. Diese wird nach Vorlage des Angebots dem Gemeinderat zur Entscheidung gegeben. Hiermit soll auch den ab 2026 gestellten Anforderungen um eine Ganztagsbetreuung anbieten zu können, Rechnung getragen werden.

In Höhe von 10.000 Euro sind Mittel für die Erneuerung und Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf neueste LED-Technik geplant. Für die Neuanschaffung von Spielgeräten für die Spielplätze im Gemeindegebiet sind Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro vorgesehen. Dabei soll im kommenden Jahr der Spielplatz an der Waldschule einen neuen Rutschenturm bekommen, der mit Unterstützung der Eltern und der Schule verwirklicht werden soll.

Der Stellenplan sieht die zusätzlich erforderlichen Kräfte für die geplanten neuen Kindergartengruppen in Neuweiler vor, wobei die Stellen im laufenden Jahr bereits teilweise besetzt worden sind. Der erhöhte Personalbedarf bei den Erzieherinnen wie auch die zu erwartende Lohnkostensteigerung wurde bei den Personalkosten im Haushalt eingeplant. Bürgermeister Martin Buchwald verwies dabei auf die Personalkostenberechnung, welche im Rahmen der Genehmigung des Kindergartens zu Grunde liegt wie auch die Vorgespräche mit der Kindergartenleitung hierzu.

Ausführlichst diskutiert wurde die Anhebung der Grundsteuern. Dabei war unstrittig, dass die Erhöhung zum Ausgleich aufgrund der Kreisumlage erforderlich wird. Aus den Reihen der Gemeinderäte wurde zudem vorgeschlagen, auch den Hebesatz bei der Gewerbesteuer um 20 Punkte zu erhöhen. Nach Austausch der Argumente fand sich für die Anpassung des Hebesatzes bei der Grundsteuer A eine Mehrheit mit 495 Punkten, die Grundsteuer B wurde auf 410 Punkte festgesetzt und bei der Gewerbesteuer folgte eine Erhöhung um 10 Punkte auf 350. Nach weiteren Beratungen wurde der Entwurf des Haushalts 2024 in der vorliegenden Form beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die festgehaltenen Änderungen zur Beratung und Beschlussfassung in der Dezember-Sitzung einzuarbeiten. Ebenfalls beschlossen wurde damit die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 1,8 Millionen Euro.

Entwurf des Wirtschaftsplans „Wasser/Energie Neuweiler“ gebilligt

Positiv auf den Weg gebracht wurde auch der Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 für den Eigenbetrieb „Wasser/Energie Neuweiler“ mit Finanzplanung bis 2027. Dieser sieht insbesondere die Sanierung der Wasserleitung in der Ortsdurchfahrt in Oberkollwangen sowie die Inlinersanierung der Wasserleitungen im Baugebiet Hammannsäcker in Agenbach und der Wasserleitung im Gebiet Amselweg/Bernecker Straße in Zwerenberg vor. Hierfür sind jeweils rechtzeitig im laufenden Jahr betreffende Zuschussanträge gestellt worden. Der Wirtschaftsplan soll ebenfalls in der vorliegenden Fassung im Dezember beschlossen werden.

Abschließend dankte Bürgermeister Martin Buchwald Rechnungsamtsleiterin Carola Reichert und ihrem Team für die Erstellung der Vorlagen zum Haushalt 2023 sowie Marc Miltner und seinen Mitarbeiterinnen für die Arbeiten zur Vor- und Nachbereitung der Haushaltsplanberatungen.